Grundsteuerliche Anzeigepflichten für Immobilienbesitzer auch nach Abgabe der Grundsteuererklärung – Verlängerung der relevanten Fristen
Grundsteuerliche Anzeigepflichten für Immobilienbesitzer auch nach Abgabe der Grundsteuererklärung – Verlängerung der relevanten Fristen I. Überblick Bis zum 31. Januar 2023 waren alle Grundsteuererklärungen für Zwecke der Neubewertung einzureichen. Bewertungsstichtag ist der 1. Januar 2022. Gleichwohl trifft den Steuerpflichtigen künftig auch eine Pflicht zur Anzeige von Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse im Immobilienbestand nach dem 1. Januar 2022. Der […]