drucken
Abfärbetheorie
Im Einkommensteuerrecht gilt eine Personengesellschaft, die zum Teil gewerblich tätig ist und zum anderen Teil einer nicht gewerblichen Tätigkeit (freiberuflichen Tätigkeit) nachgeht, im vollen Umfang als gewerblich tätig.

Damit unterliegen auch die nicht durch eine gewerbliche Tätigkeit erzielten Einkünfte der Gewerbesteuer. Nur bei einer geringfügigen gewerblichen Tätigkeit wird hiervon abgewichen. Eine solche liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn der gewerbliche Anteil der Tätigkeit unter 1,25 Prozent liegt. In der Literatur werden zudem auch 5% und sogar noch 10% als geringfügig angesehen.

Wenn eine Personengesellschaft überwiegend freiberuflich tätig ist und den Grenzwert von 1,25 Prozent erreicht, sollte die freiberufliche Tätigkeit in eine eigenständige Personengesellschaft ausgegliedert werden, um die Umqualifizierung von freiberuflichen Einkünften in gewerbliche Einkünfte zu vermeiden.

 

 


Ihre Ansprechpartner im Steuerrecht (Steuerberatung):

KONLUS Kontaktservice






* Pflichtfeld

Standort Bensberg:

Schloss-Straße 20
51429 Bergisch Gladbach
Tel.: +49 (0) 22 04 / 9 50 81 00
Fax: +49 (0) 22 04 / 9 50 81 10

Service Hotline

02204 - 9 50 81 00

Standort Köln:

Im Mediapark 5a
50670 Köln
Tel.: +49 (0) 221 / 95 26 81 - 170
Fax: +49 (0) 221 / 95 26 81 - 113

Abfärbetheorie