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Ankündigung einer Selbstanzeige
Eine bloße Ankündigung einer Selbstanzeige hat keine strafbefreiende Wirkung.

Angesichts des Fehlens genauer Zahlen, sollten die Beträge im Rahmen der Selbstanzeige geschätzt werden. Dabei muss klargestellt werden, dass es sich um Schätzungen handelt, die noch präzisiert werden.

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