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Beschlagnahme
Die Beschlagnahme ist eine der wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen im Steuerstrafverfahren.

Die Anordnung und die Vollstreckung treffen in der Regel zusammen. Werden die Gegenstände oder Unterlagen freiwillig herausgegeben, spricht man nicht mehr von einer Beschlagnahme. Alle Beweismittel, die für die Untersuchungen von Bedeutung sein können, unterliegen der Beschlagnahme.

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