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Durchsuchung
Die Durchsuchung ist eine der wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen im Steuerstrafverfahren und bedeutet eine zweckgerichtete Suche.

Folgende Durchsuchungen können dem Grunde nach erfolgen:

  • Ergreifungsdurchsuchung
  • Ermittlungsdurchsuchung

 

Eine bedeutende Rolle im Steuerstrafverfahren hat die Ermittlungsdurchsuchung. Diese wird durchgeführt, um Beweismittel aufzufinden. Dabei ist sie ein einschneidender Eingriff in die Privatsphäre.

Folgende Durchsuchungen sind zulässig:

- beim Beschuldigten: - zum Zweck der Ergreifung
- Vermutung zur Auffindung von Beweismitteln
- bei anderen Personen: - zum Zweck der Ergreifung
- zur Verfolgung von Spuren
- zur Beschlagnahme von Gegenständen

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