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Firma
Die Firma eines Kaufmannes ist der Name unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

Der Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Die Firma muss so gewählt werden, dass sie zur Kennzeichnung des Kaufmannes geeignet ist und Unterscheidungskraft besitzt. Sie darf keine Angaben erhalten, die geeignet sind, über die geschäftlichen Verhältnisse des Kaufmannes Irre zu führen.

Die Firma von Einzelkaufleuten muss die Bezeichnung „eingetragender Kaufmann“ bzw. „eingetragende Kauffrau“ oder eine dem entsprechend allgemein verständliche Abkürzung enthalten. Die Firma einer Personen- oder Kapitalgesellschaften muss ebenfalls eine entsprechende Bezeichnung oder Abkürzung enthalten. Außerdem muss für den Fall, dass bei einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft keine natürliche Person persönlich haftet, diese Haf-tungsbeschränkung gekennzeichnet werden.

Die Firma ist am Ort der Handelsniederlassung in das Handelsregister einzutragen. Die Firma, der Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Registernummer müssen auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns angegeben werden.

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