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Mittelgebühr
Die "Mittelgebühr" findet Anwendung, wenn eine Angelegenheit von durchschnittlicher Bedeutung, durchschnittlichem Umfang der Tätigkeit und durchschnittlicher Schwierigkeit vorliegt und der Auftraggeber in durchschnittlichen Vermögens- und Einkommensverhältnissen lebt.

Die Bezeichnung "Mittelgebühr" steht hierbei für den "Mittelbetrag" einer Gebühr bei der Zeit- und der Betragsrahmengebühr. Sie errechnet sich durch Addition der Mindest- und Höchstgebühr, geteilt durch 2.


Die Mittelgebühr ist keine in der Steuerberatergebührenverordnung selbst angesprochene Gebühr. Der Begriff hat sich aus der Praxis heraus wegen der Schwierigkeit gebildet, bei der großen Zahl der Fälle eine genau differenzierte Bestimmung vornehmen zu können.

Die Mittelgebühr bietet sich daher als Ausgangsgröße für die Bestimmung der angemessenen Gebühr an, zumal die Rechtsprechung sich regelmäßig auch dieses Verfahrens bedient.

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