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Offene Handelsgesellschaft
Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist.

Wesentliches Merkmal einer OHG ist die persönliche Haftung aller Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist im Handelsregister einzutragen. Die OHG ist keine juristische Person, allerdings ist sie als rechtlich selbständige Trägerin von Rechten und Pflichten gesetzlich anerkannt, so dass sie unter ihrer Firma Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen oder verklagt werden kann. Die Gesellschaft wird aufgelöst, wenn ein Auflösungsgrund eintritt (z.B. Zeitablauf, Gesellschafterbeschluß, u.ä.). Auf die Auflösung folgt die Auseinandersetzung bzw. Liquidation der Gesellschaft. In diesem Verfahren werden die laufenden Geschäfte der Gesellschaft abgewickelt, ihre Verbindlichkeiten getilgt und das noch verbleibende Gesellschaftsvermögen unter den Gesellschaftern verteilt.

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