Bei Arbeitslohn: Quelle: der Arbeitgeber - Quellensteuer: die Lohnsteuer.
Bei Zinserträgen: Quelle: ein Kreditinstitut - Quellensteuer: der Zinsabschlag.
Alle diese Quellensteuern sind im Einkommensteuergesetz geregelt; sie werden bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt.
Quellensteuer