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Quellensteuer
Quellensteuer ist eine Bezeichnung für eine Steuern, die direkt an der "Quelle" erhoben werden, aus der die Einkünfte fließen.


Bei Arbeitslohn: Quelle: der Arbeitgeber - Quellensteuer: die Lohnsteuer.
Bei Zinserträgen: Quelle: ein Kreditinstitut - Quellensteuer: der Zinsabschlag.

Alle diese Quellensteuern sind im Einkommensteuergesetz geregelt; sie werden bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt.

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