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Selbstanzeige-Steuerhinterziehung / Daten-CD mit Schweizer Bankdaten: Risiko für Steuerhinterzieher

Es ist die Frage

  1. ob Deutschland die Daten-CD kaufen darf 
  2. und ob diese Daten nach einem Kauf steuerlich und/oder steuerstrafrechtlich gegen den Bankkunden verwertet werden dürfen.

zu 1: Es ist bisher höchstrichterlich nicht geklärt, ob sich Deutschland der Hehlerei gemäß § 259 StGB strafbar machen würde. Jedenfalls hebelt ein Ankauf die rechtstaatlich geprägten Ermittlungsgrundsätze der StPO und der AO aus und ist somit rechtswidrig, selbst wenn es sich um keine Hehlerei handeln würde. Der Staat würde sich wissentlich Informationen verschaffen, die aus einer Straftat stammen. In einem fairen und rechtsstaatlichen Verwaltungs- oder Ermittlungsverfahren ist es ausgeschlossen, dass sich deutsche Behörden vorsätzlich rechtswidrig verhalten. Die Ermittlungsregeln sind zwingend einzuhalten und dürfen nicht absichtlich gebrochen werden. Ein Rechtfertigungsgrund besteht hierfür mangels gesetzlicher Grundlage nicht.

zu 2: Die Frage eines Verwertungsverbotes ist bisher steuerlich und steuerstrafrechtlich insofern höchstrichterlich noch nicht geklärt. Meines Erachtens indiziert die o.g. Rechtswidrigkeit des Ankaufs die Rechtswidrigkeit der Verwertung. Dies ist aber nicht sicher, weil es in Deutschland bisher keinen anerkannten Rechtssatz gibt, dass ein widerrechtliches Beweismittel die Verwertung "infiziert". Steuerlich besteht auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung (zu nicht ganz vergleichbaren Fällen) wahrscheinlich eher kein Verwertungsverbot. Auch steuerstrafrechtlich ist ein Verwertungsverbot unsicher, da die Rechtsprechung bei sonstigen Straftaten die illegale Mithilfe von Bürgern toleriert. M.E. müsste zumindest in einem Steuerstrafverfahren ein Verwertungsverbot bestehen, da der Staat durch den Ankauf ein Klima der Anstiftung zur Unterschlagung und der Hehlerei schaffen würde und diese Atmosphäre den Grundgedanken eines Rechtsstaates und der Justizförmigkeit eines Strafverfahrens widerspricht. Insofern muss dem Handeln des Staates als Sanktion zu lasten des Staates ein Verwertungsverbots folgen. Der Staat setzt sich durch einen Ankauf bereits willentlich über die Ermittlungsgrenzen (siehe oben Punkt 1) hinweg, so dass die Rechtsprechung ihm Grenzen zeigen sollte. Die "natürliche" Hürde in Gestalt der Gesetzmäßigkeit (Art. 20 GG) schreckt den Staat scheinbar nicht ab, so dass eine Schranke erforderlich ist. Anderenfalls wäre der "Damm gebrochen" und die Verfolgung der Bürger - auch wenn sie eine Straftat begangen haben - würde von der Kreativität des Staates, nicht jedoch vom Gesetz abhängig sein. Darüber hinaus schafft der Staat ein Klima für künftige Unterschlagungen durch z.B. Bankangestellte und instrumentalisiert diese Personen auf diese Weise. Eine Instrumentalitisierung ist jedoch auch nach der bisherigen Rechtsprechung unzulässig und führt zu einem strafrechtlichen Verwertungsverbot.

Empfehlung:

Da sich die Bundesregierung nach derzeitigem Informationsstand über Bedenken hinwegsetzen will, sollten potentiell Betroffene die Möglichkeit einer Selbstanzeige prüfen.


In dringenden Fällen erhalten Sie bei uns kurzfristig - in der Regel am gleichen Tag - einen Termin unter der Rufnummer 02204/9508-100!

 

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