Bisher Steuerunehrliche sollen durch die bis zum 31. März 2005 befristete Möglichkeit einer Straf- und Bußgeldbefreiung, die einen Verzicht auf die verkürzten Steuern bei Zahlung einer im Regelfall günstigen pauschalierten Abgabe vorsah, in die Legalität zurückgeführt werden.
Steueramnestie