drucken
Steuerfahndung
Die Steuerfahndung hat die Aufgaben und Befugnisse der Staatsanwaltschaft und im Bereich des Steuerstrafrechts wie die Polizei.


Die Steuerfahndung hat die Aufgaben und Befugnisse der Staatsanwaltschaft und im Bereich des Steuerstrafrechts wie die Polizei.  Geht es um die Ermittlung des Sachverhaltes, so stehen dem Steuerfahndungsbeamten alle Mittel (z. B. Vernehmen von Zeugen) der Abgabenordnung zur Verfügung. Will die Steuerfahndung Zeugen vernehmen und stützt sich die Rechtsgrundlage der Ladung auf die Abgabenordnung, so ist der Zeuge zum Erscheinen und zur Aussage verpflichtet. Der Steuerfahndung stehen strafprozessuale Zwangsmittel zur Verfügung.

KONLUS Kontaktservice






* Pflichtfeld

Standort Bensberg:

Schloss-Straße 20
51429 Bergisch Gladbach
Tel.: +49 (0) 22 04 / 9 50 81 00
Fax: +49 (0) 22 04 / 9 50 81 10

Service Hotline

02204 - 9 50 81 00

Standort Köln:

Im Mediapark 5a
50670 Köln
Tel.: +49 (0) 221 / 95 26 81 - 170
Fax: +49 (0) 221 / 95 26 81 - 113

Steuerfahndung