drucken
Vorsatz
Ein Steuerpflichtiger handelt vorsätzlich, wenn er sich vollkommen bewusst ist, dass die Angaben, die er germacht hat unrichtig oder unvollständig sind und dass die Folge eine Steuerverkürzung ist.

Die Folge der Steuerverkürzung muss gewollt oder zumindest billigend in Kauf genommen werden.

Fehlt dem Täter die Einsicht Unrecht zu tun, so liegt ein Verbotsirrtum vor. Irrt sich der Täter über das Vorliegen eines Tatbestandsmerkmals, so liegt ein Tatbestandsirrtum vor. In diesen Fällen scheidet Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung aus.

KONLUS Kontaktservice






* Pflichtfeld

Standort Bensberg:

Schloss-Straße 20
51429 Bergisch Gladbach
Tel.: +49 (0) 22 04 / 9 50 81 00
Fax: +49 (0) 22 04 / 9 50 81 10

Service Hotline

02204 - 9 50 81 00

Standort Köln:

Im Mediapark 5a
50670 Köln
Tel.: +49 (0) 221 / 95 26 81 - 170
Fax: +49 (0) 221 / 95 26 81 - 113

Vorsatz