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Aktuelles

BilMoG – Ein Schritt in Richtung internationaler Rechnungslegung

Die Weiterentwicklung des HGB dient der Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Bilanzrechts im Hinblick auf den Vergleich mit der internationalen Rechnungslegung IFRS. Mit Veröffentlichung des Referentenentwurfes zum Bilanzmodernisierungsgestz (BilMoG) am 8. November 2007 hat der Gesetzgeber eine der umfassendsten Änderungen des HGB innerhalb der letzten 20 Jahre angestoßen. Der Gesetzentwurf soll noch innerhalb des Jahres 2008 verabschiedet werden.

Das überarbeitete HGB–Bilanzrecht soll insbesondere zu einer gleichwertigen, einfacheren und kostengünstigeren Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards weiterentwickelt werden. Nach Refentenentwurf sollen die neuen Vorschriften erstmals auf Geschäftsjahre Anwendung finden, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Erleichterungsvorschriften, insbesondere eine Erhöhung der Schwellenwerte für die Einteilung der Größenklassen nach HGB, sollen teilweise schon für Geschäftsjahre in Anspruch genommen werden können, die nach dem 31. Dezember 2007 beginnen. Die geplanten Änderungen haben umfassende Auswirkungen auf das Eigenkapital und die Besteuerung der Unternehmen. Die Änderungen umfassen bestehende handelsrechtliche Ansatz-, Ausweis-, und Bewertungswahlrechte. Dabei können sich insbesondere Änderungen bei der Refinanzierung der Gesellschaft ergeben. Die Organisation, Systeme und Prozesse müssen an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihres Unternehmens auf die im Rahmen der Rechnungslegung veränderten Anforderungen und bereiten Sie optimal vor und führen beispielsweise die folgenden Tätigkeiten durch: 

  • Analyse und Identifikation der von der Reform betroffenen Unternehmensbereiche. 
  • Analyse der Auswirkungen auf das Eigenkapital und die wichtigsten Kennzahlen sowie Beratung im Rahmen von neuen Gestaltungsmöglichkeiten. 
  • Bereitstellung eines Durchführungsplanes für das Unternehmen sowie Entwurf, Implementierung und Prüfung der Zuverlässigkeit der notwendigen Prozesse. 
  • Überarbeitung der Bilanzierungsrichtlinien 
  • Training und Schulung von Mitarbeitern

 

Das BilMoG steht für eine Vielzahl von Änderungen in der handelsrechtlichen Rechnungslegungspraxis. KONLUS hat die wesentlichen Neuerungen in kurzen Beiträgen für Sie zusammengefasst.


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