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Aktuelles

EHUG / Abschlüsse müssen offengelegt sein

Bis zum 31.12.2007 mussten Unternehmen Ihre Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen.

Anfang des Jahres 2007 ist das EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister) in Kraft getreten. Durch das Gesetz wurde das elektronische Unternehmensregister eingeführt, die Handelsregister auf den elektronischen Rechtsverkehr umgestellt und die Publizitätspflichten verschärft:

Offenlegungspflichtige Unternehmen (Voraussetzungen haben sich nicht geändert) müssen seitdem ihre Jahresabschlussunterlagen elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers (Bundesanzeiger-Verlag in Köln) einreichen. Die Einreichung in Papierform ist während der Übergangszeit bis zum 31.12. 2009 noch zulässig - verursacht gegenüber der elektronischen Übermittlung allerdings höhere Kosten.

Bei Verstößen gegen die Offenlegungspflichten (Unterlagen nicht rechtzeitig oder unvollständig eingereicht) können Ordnungsgelder in Höhe von 2.500 bis 25.000 EUR sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen die gesetzlichen Vertreter verhängt werden.

Aktuell hat das Bundesamt für Justiz bereits damit begonnen, Unternehmen, die ihrer Offenlegungspflicht nicht nachgekommen sind, zur Offenlegung aufzufordern. Bereits diese Aufforderung ist mit einer Kostenfestsetzung gegen das Unternehmen verbunden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag "Gesellschaftsrecht / EHUG – Elektronische Handels- und Unternehmensregister eingeführt".


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