Malta-Gesellschaft und Malta-Holding als Steuermodell für den Mittelstand
Auch nach der umfassenden Steuerreform im Jahr 2007 überzeugt das EU-Mitgliedsland Malta viele Unternehmen mit dem niedrigsten europarechtskonformen Ertragsteuersatz für Kapitalgesellschaften in der EU.
Der Schlüssel für mögliche Steuereinsparungen liegt im maltesischen Steuervergütungssystem, das im Grundsatz folgendermaßen vorgeht:
Im ersten Schritt zahlen Kapitalgesellschaften auf Malta einen Thesaurierungssteuersatz von 35 % auf einbehaltene Gewinne.
Auf Antrag kommt es jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Vergütung von 6/7 dieser Steuern bei Ausschüttung von Dividenden beim Anteilseigner - und zwar unabhängig davon, ob der Anteilseigner eine natürliche oder juristische Person, In- oder Ausländer ist.
Damit kommt es bei Gründung einer Kapitalgesellschaft auf Malta durch eine deutsche Mutterkapitalgesellschaft bei Ausschüttung der maltesischen Unternehmensgewinne unter Berücksichtigung der nichtabziehbaren Betriebsausgaben von 5 % zu einer Steuerbelastung von insgesamt ca. 6,5 %. Erfolgt die Ausschüttung an eine sog. "Malta-Holding", ergibt sich insgesamt keine Steuerbelastung.
Malta schlägt damit die Brücke zwischen einer europarechtskonformen Ausgestaltung des Steuersystems und der Beibehaltung des Status' als anziehender Unternehmensstandort aufgrund niedriger Steuersätze und anderer attraktiver Standortfaktoren.
Gerne beraten wir Sie näher im Zusammenhang mit dem sog. Malta-Modell oder anderen internationalen Steuergestaltungsmöglichkeiten.
Ansprechpartner bei KONLUS für internationales Steuerrecht:
- Christoph Kneip ( Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Public Accountant (CPA))