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Aktuelles

Mandanteninformation 18.03.2021: Erweiterung des Verlustrücktrags durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz
Gesetzgebungsverfahren: Erweiterung des Verlustrücktrags durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz schafft Liquiditätsvorteile.

Insbesondere in Zeiten der Krise oder der Unternehmensgründung erwirtschaften Unternehmer, Selbständige oder Unternehmen mitunter Verluste. Soweit Verluste nicht bereits im Veranlagungszeitraum der Entstehung mit positiven Einkünften verrechnet werden können, gibt es zwei Möglichkeiten diese Verluste steuerlich zu nutzen.

Bitte klicken Sie hier für die ausführliche Mandanteninformation im PDF-Format. 

 

 

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