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Auswirkung einer nachträglichen Einlage eines Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto

Die auf einen Kommanditisten entfallenden Verluste einer GmbH & Co. KG können diesem gem. § 15a EStG nur dann als sofort „ausgleichsfähige Verluste“ zugerechnet werden, wenn durch diese Verluste kein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Darüber hinausgehende Verluste sind als „verrechenbare Verluste“ gesondert festzustellen und nur mit zukünftigen Gewinnen ausgleichbar.

Nach Ansicht der Finanzverwaltung waren Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet wurden und im Wirtschaftsjahr der Einlage nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht waren, trotz eines anders lautenden BFH-Urteils vom 14.10.2003, nicht mit Verlusten späterer Wirtschaftsjahre ausgleichsfähig, wenn durch diese Verluste (erneut) ein negatives Kapitalkonto entstand oder sich erhöhte. Die Ausgleichsfähigkeit erfolgte im ungünstigsten Fall erst beim Ausscheiden des Kommanditisten aus der Gesellschaft.

Der BFH hat bereits zum wiederholten Mal entschieden, dass Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet und im Wirtschaftsjahr der Einlage nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht werden, regelmäßig zum Ansatz eines Korrekturpostens führen. Folge davon ist, dass Verluste späterer Jahre bis zum Verbrauch dieses Postens auch dann als ausgleichsfähig zu qualifizieren sind, wenn hierdurch (erneut) ein negatives Kapitalkontos entsteht oder sich erhöht. Die Finanzverwaltung hat sich dieser Meinung nun angeschlossen und die vom BFH aufgestellten Grundsätze für allgemein anwendbar erklärt. (BFH, Urteil v. 26.06.2007, Az. IV R 28/06, BMF-Schreiben, 19.11.2007, IV B 2 S 2241a / 07/ 0004) Es ist daher darauf zu achten, dass in der Veranlagung der Differenzbetrag als Korrekturposten gesondert festgestellt wird, wenn bei Bestehen eines negativen Kapitalkontos Einlagen geleistet werden, die über die laufenden Verluste hinausgehen.


Ansprechpartner bei KONLUS.

  • Carl Erik Koehler (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CVA)

 

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