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Aktuelles

Mandanteninformation 04.03.2021: Neustarthilfe für Soloselbständige
Ergänzung des Förderprogramms Überbrückungshilfe III (November 2020 bis Juni 2021) um die Neustarthilfe für Soloselbständige

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 10. Februar 2021 die Antragsphase für die Überbrückungshilfe Phase III (November 2020 bis Juni 2021 gestartet. Als Ergänzung der Überbrückungshilfe III wurde am 16. Februar 2021 das Förderprogramm „Neustarthilfe für Soloselbständige“ freigegeben. Auch wenn nach außen hin der Eindruck entsteht, es handele sich bei diesem Programm um eine eigenständige Fördermaßnahme, so erfolgt dennoch die Gewährung der Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III.

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