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Aktuelles

Real Estate Services - Assurance - Risk-Management (Stand 10/2018)
Neuerungen im Kapitalanlagegesetzbuch KAGB

Am 22. Juli 2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der sog. AIFM-Richtlinie, zur Regulierung der Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM). Insbesondere für geschlossene Fonds führt dies zu erheblichen Veränderungs- und Anpassungsprozessen. Geschlossene Fonds müssen fortan durch sog. Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) administriert werden.

 

Die Zulassung als KVG erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Hierfür müssen hohe regulatorische Anforderungen erfüllt werden. Diese betreffen neben Prüfungspflichten auch allgemeine Organisationspflichten, wie:

  • ein angemessenes Risikomanagementsystem;
  • angemessene Kontrollverfahren, die insbesondere das Bestehen einer internen Revision voraussetzen;
  • angemessene Kontroll- und Sicherheitsvorkehrungen für den Einsatz der Informationstechnik.

 

Prüfung:

Für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Lageberichten bei Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) gelten die Vorschriften für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (§§ 340a-340o HGB). Die Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten für große Kapitalgesellschaften finden Anwendung. Zudem sind besondere Bewertungs- und Gliederungsvorschriften aus dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) zu beachten. Ähnliche Vorschriften sind auch für die von einer KVG verwalteten Investmentvermögen maßgeblich.

Die Prüfung der Jahresberichte Ihrer KVG und der dazugehörigen Investmentvermögen führen wir gerne für Sie aus.

 

Beratung:

Unser interdisziplinär ausgerichtetes  Beratungsteam unterstützt Sie bei der Einrichtung Ihres Compliance-Systems innerhalb des Erlaubnisverfahrens für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) nach §22 KAGB. Hierbei  sind u.a. Anforderungen hinsichtlich

  • Risikomanagement;
  • Liquiditätsmanagement;
  • Vergütungsmanagement;
  • Datenschutz  sowie
  • der Einrichtung einer Internen Revisions-Funktion

umzusetzen.
 
Nach erfolgter Umsetzung der Compliance-Funktionen stehen wir Ihnen auch weiterhin bei der Aufrechterhaltung der Anforderungen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

 

Interne Revision:

Als Outsourcing-Partner übernehmen wir wesentliche Teile Ihrer Internen Revisions-Funktion.
 
Unsere Prüfungstätigkeit wird dabei auf einem umfassenden und jährlich aktualisierten Prüfungsplan basieren. Grundsätzlich werden alle Aktivitäten und Prozesse innerhalb der KVGs berücksichtigt. Die Prüfungsplanung wird risikoorientiert erfolgen. Das heißt, dass die auf Basis einer mehrjährigen Prüfungsplanung identifizierten und bewerteten Risiken angemessen berücksichtigt werden. Die Führungs- und Überwachungsprozesse sowie das Interne Kontrollsystem (IKS) - im Zusammenhang mit dem Risikomanagementsystem - werden dabei im Zentrum der Revision stehen.
 
Die Prüfungsplanung, -methoden und -qualität werden regelmäßig und anlassbezogen gemeinsam mit Ihrem Internen Revisionsbeauftragten überprüft und weiterentwickelt.
 
Dabei wird nach nationalen und internationalen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland  (IDW) sowie des Deutschen Instituts  für Internen Revision (DIIR) vorgegangen.

 


Ansprechpartner bei KONLUS

Carl Erik Koehler (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CVA)

 

 

KONLUS Kontaktservice






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