Das Finanzgericht Köln hat am 20. April 2010 entschieden, dass der Erlös aus dem Verkauf einer Internet Domain steuerfrei sein kann, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Domain mehr als ein Jahr vergangen ist. Das komplette Urteil können Sie hier nachlesen.
Wegen der allgemeinen Bedeutung dieses Falles hat das Finanzamt jedoch die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Die abschließende Klärung durch den Bundesfinanzhof bleibt daher abzuwarten.
Achtung: Dieses Urteil gilt nur für den Fall der einmaligen Veräußerung. Finden regelmäßig Kauf- und Verkaufsvorgänge statt, so wird von einer gewerblichen (und damit steuerpflichtigen) Tätigkeit auszugehen sein.
Ansprechpartner bei KONLUS für Steuerrecht:
- Horst Neumann (vereidigter Buchprüfer, Steuerberater)
- Alexander Neu (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, EDV- und GDPdU-Experte)