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Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug beim Kauf eines Pkw durch eine Personengesellschaft

Beim Kauf eines Pkw durch eine Personengesellschaft steht der Gesellschaft selbst kein Vorsteuerabzug zu, wenn das Fahrzeug auf den Namen eines Gesellschafters zugelassen wird. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts hatte einen Pkw angeschafft. Der Händler stellte die Rechnung auf den Namen der GbR aus, das Fahrzeug wurde jedoch auf den Namen eines der Gesellschafter zugelassen. Den Vorsteuerabzug aus der Rechnung versagte das Finanzamt. Der Bundesfinanzhof vertritt die gleiche Auffassung. Ein Vorsteuerabzug für die Gesellschaft sei nicht möglich, weil der Pkw nicht an die Gesellschaft, sondern an deren Gesellschafter geliefert wurde. Dies ließe sich schon allein aus der Eintragung des Gesellschafters im Fahrzeugbrief erkennen.

BFH, Beschl. v. 30.5.2008, V B 161/07

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