Akteneinsicht
Ein Akteneinsichtsrecht in Strafakten kann nur über einen Verteidiger erlangt werden, solange der Untersuchungszweck nicht gefährdet ist.
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Ankündigung einer Selbstanzeige
Eine bloße Ankündigung einer Selbstanzeige hat keine strafbefreiende Wirkung.
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Anstiftung
Anstiftung bedeutet ein Hervorrufen des Tatbeschlusses eines Anderen zu einer von dem Anstifter gewollten Straftat.
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Bankgeheimnis
Das Steuerrecht wahrt grundsätzlich das Bankgeheimnis (§ 30 a Abgabenordnung).
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Beihilfe
Unter Beihilfe versteht man die vorsätzliche Hilfeleistung eines anderen zu dessen begangenen Straftat.
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Belehrung eines Beschuldigten
Wird im Strafprozess der Beschuldigte nicht belehrt, so gibt es nach Entscheidung des BGH ein Verwertungsverbot hinsichtlich der daraufhin gemachten Angaben.
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Beschlagnahme
Die Beschlagnahme ist eine der wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen im Steuerstrafverfahren.
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Betrug § 263 StGB
Wer mit Absicht sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil durch Vorspielung falscher Tatsachen verschafft
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Bußgeldsachenstelle
Die Finanzbehörde kann in Steuerstrafsachen die sachliche Zuständigkeit auf die Straf- und Bußgeldsachenstelle übertragen.
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Durchsuchung
Die Durchsuchung ist eine der wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen im Steuerstrafverfahren und bedeutet eine zweckgerichtete Suche.
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Einleiten von Ermittlungsverfahren
Mit der Einleitung des Steuerstrafverfahrens beginnt das Ermittlungsverfahren.
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Einstellen des Verfahrens
Das Verfahren kann wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und die Schuld des Täters als gering einzustufen ist.
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Falschbuchung
Die gesetzlichen Buchungs- oder Aufzeichnungspflichten werden vom Steuerpflichtigen verletzt. §§ 140 ff AO, §§ 238 ff HGB,
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Freiheitsstrafe
Ob eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt wird, wird nach den Regeln des Strafgesetzbuches entschieden.
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Gefährdung von Abzugsteuern
Wer vorsätzlich oder leichtfertig seiner Verpflichtung, Steuerabzugsbeträge einzubehalten und abzuführen, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, handelt nach § 380 AO ordnungswidrig.
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Geldstrafe
Oft wird von dem Gericht eine Geldstrafe verhängt, welche wie folgt ermittelt wird:
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Geldwäsche
Mit Geldwäsche wird der Vorgang der Einschleusung illegaler Erlöse aus bestimmten Straftaten (zum Beispiel aus Drogenhandel) in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf bezeichnet.
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Hemmung der Verjährung
Wird das Steuerstrafverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss ausgesetzt, so ist die Verjährung strafrechtlich gehemmt.
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Herausgabeverlangen von Bankdaten
Im Steuerstrafverfahren gibt es entgegen der ansicht vieler Banken kein „Bankgeheimnis“.
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Irrtum
Der Täter handelt ohne Schuld, wenn ihm bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun fehlt (§ 17 StGB).
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Leichtfertige Steuerverkürzung
Das Gesetz kennt neben der Steuerhinterziehung noch die leichtfertige Steuerverkürzung, wobei nicht Vorsatz sondern Leichtfertigkeit vorausgesetzt wird.
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Quellensteuer
Quellensteuer ist eine Bezeichnung für eine Steuern, die direkt an der "Quelle" erhoben werden, aus der die Einkünfte fließen.
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Schätzung
Die Finanzbehörde hat die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, wenn sie nicht ermittelt werden kann.
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Schweigegeld
Im Besteuerungs- und Strafverfahren ist der Steuerpflichtige grundsätzlich zur Mitwirkung verpflichtet.
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Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Das Steuerstrafrecht kennt die Möglichkeit gemäß § 371 AO Straffreiheit zu erlangen.
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Steueramnestie
Das Gesetz über die strafbefreiende Erklärung (StraBEG) sollte bisher Steuerunehrlichen ein Anreiz geboten werden, freiwillig in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.
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Steuerfahndung
Die Steuerfahndung hat die Aufgaben und Befugnisse der Staatsanwaltschaft und im Bereich des Steuerstrafrechts wie die Polizei.
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Steuergefährdung
Zur Steuergefährdung führen Vorbereitungshandlungen (z. B. Ausstellen unrichtiger Belege), die zu einer Steuerverkürzung führen.
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Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung
Nach § 370 AO begeht Steuerhinterziehung, wer
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Steuerstrafrecht
Ungesetzliches Verhalten eines Steuerpflichtigen, durch den ein Steueranspruch gefährdet oder eine Steuer hinterzogen wird
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Steuerstraftat
Ungesetzliches Verhalten eines Steuerpflichtigen, durch den ein Steueranspruch gefährdet oder eine Steuer hinterzogen wird
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Steuerstrafverfahren
Förmliche Ermittlung im Rahmen der Steueraufsicht
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Strafaussetzung zur Bewährung
Eine Freiheitsstrafe unter 12 Monaten ist zur Bewährung auszusetzen, wenn der Verurteilte zukünftig keine Straftaten mehr begehen wird.
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Tagessatz
Eine verhängte Geldstrafe wird in Tagessätzen ausgewiesen.
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Täterschaft
Nach § 25 StGB wird als Täter bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
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Urkundenfälschung
Wer eine unechte Urkunde zur Täuschung herstellt,
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Versuch
Nach § 22 StGB handelt es sich um einen Versuch, wenn der Täter zur Verwirklichung der Tat unmittelbar ansetzt.
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Vorsatz
Ein Steuerpflichtiger handelt vorsätzlich, wenn er sich vollkommen bewusst ist, dass die Angaben, die er germacht hat unrichtig oder unvollständig sind und dass die Folge eine Steuerverkürzung ist.
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