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Unternehmensbewertung/ Bewertung bei steuerrechtlichen Anlässen (Stand 10/2018)

Es gibt eine Vielzahl von steuerlichen Anlässen für Unternehmensbewertungen. Maßgebliche Größen sind hierbei der gemeine Wert und der Teilwert. Nachfolgend haben wir eine Übersicht erstellt, die Ihnen die verschiedenen Bewertungsanlässe aufzeigt. Sie ist gegliedert nach den einzelnen steuerrechtlichen Vorschriften und orientiert sich an der Leitlinie der Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster.


1. Anlässe für die Bewertung mit dem gemeinen Wert (§9 BewG)

  • Begründung des deutschen Besteuerungsrechts (Einlagefiktion bei Begründung der Steuerverstrickung) gem. § 4 Abs. 1, Satz 8, 2. HS EStG i.V.m. § 6 Abs. 1, Nr. 5a EStG)
  • Beschränkung oder Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts (Entnahmefiktion bei Steuerverstrickung gem. § 4 Abs. 1 S. 3,4 EStG i.V.m. § 6 Abs. 4 S. 1, 2. HS EStG) 
  • Übertragung einer Beteiligung im Rahmen eines Tausches (§ 6 Abs. 6 S. 1 EStG) 
  • Feststellung der Wertgleichheit bei gewinnneutralem Beteiligungstausch (BFH v. 16.12.1958, BStBl III 1959 S. 30, Tauschgutachten) 
  • Realteilung einer Mitunternehmerschaft mit Beteiligungsbesitz (§ 16 Abs. 3 Satz 5 EStG), S. 3 bei Nichtbeachtung der Sperrfrist 
  • Betriebsaufgabe, Überführung einer Beteiligung in das Privatvermögen (§ 16 Abs. 3 Satz 7 EStG) 
  • Teilentgeltliche Anteilsübertragungen (17 Abs. 1 S. 4 EStG, 13 Abs. 2 S. 3, 20, 21 UmwStG) zu niedriger Veräußerungsgewinn bei Annahme einer vollentgeltlichen Veräußerung, teilweise Steuerverhaftung der Anteile beim teilweise Beschenkten, teilweiser Übergang der historischen Anschaffungskosten des Schenkers auf die Anteile des Beschenkten 
  • Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften gegen Rente (Abgrenzung von Veräußerungs-/Versorgungsrente) (§ 17 EStG, BMF v. 16.09.2004, BStBl 2004 I, S. 922) 
  • Verdeckte Einlage einer Beteiligung aus dem Privatvermögen in eine Kapitalgesellschaft (§ 17 Abs. 1 und 2 Satz 2 EStG, § 48 Abs. 3 Satz 3 KStG) 
  • Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer unter dem Marktwert (§ 19a EStG, Ländererlass)
  • Verdeckte Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit der Übertragung einer Beteiligung (BFH v. 18.10.1967 BStBl II 1968 S. 105; 27.11.1974, BStBl II 1975 S. 306; 31.10.1990, BStBl II 1991 S. 255) (§ 8 KStG) - Besteuerung der stillen Reserven in einbringungsgeborenen Anteilen (z. B. kraft Antrags, Wegfall des deutschen Besteuerungsrechts) (§ 21 Abs. 2 S. 2 UmwStG) 
  • Kapitalerhöhungen, bei denen die neuen Anteile durch Personen übernommen werden, die bisher nicht oder nicht in entsprechender Höhe an der Kapitalgesellschaft beteiligt waren, ggf. „Überspringen stiller Reserven“ (Hinweis auf die Urteile des BFH vom 08.04.1992, BStBl 1992 II S. 761 und 764) 
  • Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage, bei denen stille Reserven aus der Sacheinlage unentgeltlich auch auf Altanteile übergehen (Hinweis auf das Urteil des BFH vom 08.04.1992, BStBl 1992 II S. 763) 
  • Funktionsverlagerungen gem. § 1 AStG 
  • Wegzugsbesteuerung bei wesentlicher Beteiligung (§ 6 AStG)
  • bei Verschmelzung oder Spaltung einer inländischen Kapitalgesellschaft, Wechsel von nicht wesentlichen Beteiligungen in wesentliche Beteiligungen (§ 13 Abs. 1 UmwStG) 
  • Aufteilung des Einlagekontos (§ 29 Abs. 3 KStG), der Anschaffungskosten und eines Verlustvortrages (§ 15 Abs. 3 UmwStG) bei Spaltung einer inländischen Kapitalgesellschaft mit Auslandsbeteiligungen 
  • Liquidation oder Sitzverlegung einer Kapitalgesellschaft mit Beteiligungsbesitz in das Ausland (§§ 11 und 12 Abs. 1 KStG)
  • Auflösung der inländischen Betriebsstätte einer ausländischen Körperschaft oder Übertragung des Vermögens der inländischen Betriebsstätte einer ausländischen Körperschaft, wenn die Betriebsstätte Beteiligungen hält (§ 12 Abs. 2 KStG) 
  • Veräußerung von Beteiligungen durch ausländische Kapitalgesellschaften, wenn die Anteile an der veräußernden Kapitalgesellschaft zu einem inländischen Betriebsvermögen gehören 
  • Verlust oder Gefährdung des deutschen Besteuerungsrechts durch Verbringung der Anteile an Kapitalgesellschaften in den nach einem DBA steuerfreien Bereich (§ 12 Abs. 1,3 KStG)
  • Umwandlung oder Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft mit Beteiligungsbesitz in/mit eine/r Personengesellschaft mit freuwilligem Teilwertansatz (§ 3 UmwStG) 
  • Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft mit Beteiligungsbesitz mit einer anderen Kapitalgesellschaft bei freiwilligem oder zwingendem Teilwertansatz (§ 11 UmwStG) 
  • Einbringung einer Beteiligung als Vermögensteil eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft mit freiwilligem oder zwingendem Ansatz zum Gemeinen Wert (§ 20 Abs. 2 und 3 UmwStG) 
  • Einbringung einer Beteiligung an einer EU-Kapitalgesellschaft in eine andere EU-Kapitalgesellschaft mit freiwilligem oder zwingendem Ansatz zum gemeinen Wert (§ 23 Abs. 4 UmwStG) 
  • Einbringung einer Beteiligung als Vermögensteils eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft zum Gemeinen Wert (§ 24 Abs. 2 UmwStG)
  • Neubewertung von Betriebsvermögen bei Wechsel vom steuerpflichtigen zum nichtsteuerlichen Bereich (z.B. bei gemeinnützige Gesellschaften, Vereinen, Stiftungen) und umgekehrt.

 

2. Anlässe für die Bewertung mit dem Teilwert  (§ 10 BewG)

  • Abschreibung einer Beteiligung auf den niedrigeren Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG) 
  • Überprüfung des Teilwertes einer Beteiligung nach einer Teilwertabschreibung (Wertaufholungsgebot gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG) 
  • Entnahme einer Beteiligung aus dem Betriebsvermögen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) 
  • Einlage einer Beteiligung in ein Betriebsvermögen, sofern nicht die Anschaffungskosten maßgebend sind (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG) 
  • Überführung und Übertragung einer Beteiligung im Rahmen einer Mitunternehmerschaft (§ 6 Abs. 5 EStG) 
  • Verdeckte Einlage einer Beteiligung in eine Kapitalgesellschaft (§ 6 Abs. 6 Satz 2 EStG) 
  • Beginn oder Erlöschen einer Steuerbefreiung (§ 13 KStG)

 


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