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Steuerhinterziehung – Automatischer Informationsaustausch (Stand 11/2018)
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 15.07.2015 in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass das Bundeskabinett zwei weitere Gesetzentwürfe zum Kampf gegen Steuerhinterziehung beschlossen hat. Durch diese Gesetze wurde der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten seit dem 1.1.2017 wirksam.

Das Bundeszentralamt für Steuern erhebt seit dem 1.1.2017 für Deutschland die relevanten Daten von den deutschen Finanzinstituten und sendet diese zentral an die zuständigen Behörden der anderen Staaten. Die Finanzinstitute übermitteln die entsprechenden Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zuvor an das Bundeszentralamt. Die Finanzinstitute sind dazu gesetzlich verpflichtet. Umgekehrt empfiehlt das Bundeszentralamt für Steuern wiederum die Daten aus den anderen Staaten, die diese zu in Deutschland steuerlich ansässigen Personen von den jeweiligen Finanzinstituten erhalten haben. Diese Informationen werden dann an die Landesfinanzbehörden weitergeleitet.

Seit dem 31. Dezember 2015 erfassen Finanzinstitute bereits den Altbestand Ihrer Konten und seit dem 1. Januar 2016 stellen diese bei Neukunden die steuerliche Ansässigkeit fest. 

Bei den zu übermittelnden Finanzkontendaten handelt es sich insbesondere um folgende Daten:

  • Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdatum und -ort,
  • Kontonummer,
  • Jahressalden der Finanzkonten und
  • Gutgeschriebene Kapitalerträge, einschließlich Einlösungsbeträgen und Veräußerungserlösen.

Durch dieses automatisierte Verfahren soll die Steuerhinterziehung durch die Nutzung von ausländischen Konten eingedämmt werden und die effektive Besteuerung von Kapitaleinkünften ermöglicht werden. Es erfolgt eine Bekämpfung der Steuerhinterziehung auf globaler Ebene.

KONLUS ist bei der Beratung von Fällen der Steuerhinterziehung und Steuerordnungswidrigkeiten bereits seit 20 Jahren erfolgreich tätig. Unser Team berät Sie auch in schwierigen Situationen zielorientiert und diskret. Für ein erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne auch kurzfristig zur Verfügung. Wenn dann Fehler in der Besteuerung Ihrer Einkünfte festgestellt werden sollten, so begleiten unsere erfahrenen Mitarbeiter Sie auf dem Weg zur Straffreiheit durch eine Selbstanzeige.


Ansprechpartner bei KONLUS:

Katharina Schmolke (M. Sc. Accounting, Auditing and Taxation)

 

 

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