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Umstrukturierungen im Konzern - Die fünfjährige Vorbehaltensfrist der Grunderwerbsteuer bei Neugründung (Stand 10/2018)
Die Umstrukturierung von Gesellschaftsstrukturen kann beim Vorhandensein von inländischen Grundstücken im Betriebsvermögen steuerbare Tatbestände gemäß § 1 GrEStG verwirklichen.

1. Die fünfjährige Vorbehaltensfrist

Um Konzerninterne Umstrukturierungen zu erleichtern, wurde mit dem sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22. Dezember 2009 die Steuervergünstigung des § 6a GrEStG geschaffen. Hiernach wird die Steuer für bestimmte steuerbare Rechtsvorgänge aufgrund einer Umwandlung, bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage nicht erhoben, soweit an dem Umwandlungsvorgang eine herrschende und eine (oder mehrere) von dieser herrschenden Gesellschaft abhängige Gesellschaft beteiligt ist. Eine Gesellschaft ist abhängig im Sinne dieser Vorschrift, sofern die herrschende Gesellschaft innerhalb von 5 Jahren vor und 5 Jahre nach der Umstrukturierung unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 95 % beteiligt ist.

Die Intention dieser Fristen ist die Vermeidung von sog. „Mitnahmeeffekten“, bei denen die gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnisse lediglich kurzfristig zur Nutzung von Steuervergünstigungen verändert werden.

2. Vorbehaltensfrist bei Neugründungen – FG Düsseldorf vom 07.05.2014 (7 K 281/14 GE)

Unklar bzw. gesetzlich nicht geregelt ist der Fall einer Übertragung im Wege der Neugründung. Bei vorstehend genanntem Urteil des Finanzgerichtes Düsseldorf handelte es sich um den Fall der Ausgliederung zur Neugründung.

Die gesellschaftsrechtliche Ausgliederung zur Neugründung ist eine Variante der Spaltung i.S.d. § 123 Absatz 3 Nummer 2 UmwG. Hierbei wird ein Teil des Vermögens des übertragenden Rechtsträgers als Gesamtheit auf einen oder mehrere von ihm gegründete neue Rechtsträger ausgegliedert. Als Gegenleistung zur Vermögensübertragung werden dem übertragenden Rechtsträger selbst Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger gewährt. Insofern sind die Anteilseigner des übertragenden Rechtsträgers nur noch mittelbar an dem übertragenden Vermögen beteiligt.

 

Im Schrifttum wurde bisher vertreten, dass die 5-Jahres-Fristen keine Anwendung finden sollten, sofern ein objektiver Ausschluss einer Steuerumgehungsmöglichkeit erfolgt. Bei genauerer Betrachtung der Neugründungsfälle sei es aus logischen Gesichtspunkten nicht möglich, die nicht existente Vergangenheit der neugegründeten Gesellschaft/des Teilbetriebs zu betrachten.

Bei der Ausgliederung zur Neugründung kommt es gewissermaßen zu einer Art „konzerninternen Rechtsnachfolge“, sodass objektiv ein Versuch der Steuerumgehung ausgeschlossen werden kann. 

Mit Urteil vom 07.05.2014 hat sich das FG Düsseldorf (Az. 7 K 281/14 GE) dieser Auffassung angeschlossen. Es hat entschieden, dass die Grunderwerbsteuervergünstigung für Umstrukturierungen im Konzern, im Fall der Neugründung, nicht die Einhaltung der fünfjährigen sog. Vorbehaltensfrist voraussetzt. Nach dem FG sei bei einem konzerninternen Vorgang ein solcher Missbrauch objektiv ausgeschlossen, da keine inländischen Grundstücke den Konzernverbund verlassen würden.

Die Revision beim Bundesfinanzhof ist unter dem Aktenzeichen II R 36/14 anhängig. Eine baldige Entscheidung wird erwartet.

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

 


Ansprechpartner bei KONLUS:

Carl Erik Koehler (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CVA)

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