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Unternehmensbewertung einer Fahrschule

 „Ich warne davor, sich von angeblichen Marktpreiskennziffern, die auf den Umsatz bezogen sind, blenden zu lassen. Ein Umsatzfaktor als Wertmaßstab kann stimmen, muss aber nicht“, sagt Dipl.-Kfm. Carl Erik Koehler, als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Certified Valuation Analyst (CVA), Partner der Sozietät KONLUS und Experte für die wertorientierte Beratung bei Unternehmenskäufen und Praxisübernahmen.

„Letztlich entscheidend ist, was für den Fahrschulübernehmer am Ende eines Monats an Ertrag nach Berücksichtigung der individuellen Kostenstruktur der Fahrschule in der Tasche verbleibt. Dabei sollte genau gerechnet und zwischen dem Unternehmerlohn und dem Unternehmergewinn differenziert werden“, so Koehler weiter.„Der Wert der Fahrschule ist letztlich abhängig von dem nachhaltig erzielbaren Unternehmensgewinn. Der Unternehmerlohn (Tätigkeitsvergütung) ist wie der eines angestellten Fahrlehrers in den Kosten kalkulatorisch zu berücksichtigen. Nach Abzug des Unternehmerlohns relativiert sich so mancher Kaufpreis“, erklärt Koehler.

Er gibt noch einen weiteren Hinweis: „Wer nach dem Ertragswertverfahren rechnet und von der langfristigen Fortführung der zu erwerbenden Fahrschule ausgeht, sollte dem Substanzwert keine eigenständige Bedeutung beimessen, um den Wert einer Fahrschule im Preis nicht doppelt zu bezahlen. Entscheidend ist allein, ob die gewünschte Kapitalrendite bezogen auf den gezahlten Kaufpreis vom dem erwirtschafteten Ertrag nach Unternehmerlohn abgedeckt wird.“

Ein Blick auf eine Beispielrechnung auf Basis typischer betriebswirtschaftlicher Kennziffern für Fahrschulen gegliedert nach Umsatzklassen verdeutlicht die Problematik:

Umsatzklasse (TEUR)

100 – 200 

200 – 300  

 

 

 

 

 

 

ca. TEUR

%

ca. EUR

%

Umsatzerlöse

150

100 

250 

100 

./. Personalkosten

30

20 

75 

30

./. Kfz-Kosten

25

17 

42 

17 

./. sonstige Kosten

41

27 

53 

21 

Gewinn vor Unternehmerlohn

54

36 

80 

32 

./. kalkulatorischer Unternehmerlohn

48

32

60

24

 Gewinn vor Steuern

+6

4

20

8

 

 

 

 

 

gewünschte jährliche Risikorendite des Fahrschulübernehmers vor Steuern

  15 %

  15 %

kalkulatorische Kaufpreisgrenze

 EUR 40.000

 133.000

entspricht einem Umsatzfaktor

 27 %

 53 %


Die Beispielrechnung zeigt, dass die Festlegung des gewünschten Unternehmerlohns direkte Auswirkungen auf die Kaufpreisgrenze hat. Wird z. B. statt des Unternehmerlohns von TEUR 60 ein Unternehmerlohn von TEUR 70 angesetzt sinkt der Kaufpreis in dem Beispiel um die Hälfte.

(Interview erschienen in der Zeitung Fahrschulbusiness, Ausgabe 5/2007)


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