Die rechtlichen Details zur Verschärfung der Selbstanzeige müssen noch geklärt werden, aber erste Eckpunkte zeichnen sich bereits ab. Ab 2015 soll es für Steuersünder schwieriger und teurer werden, durch eine Selbstanzeige einer Haftstrafe zu entgehen.
Zunächst soll der Strafzuschlag für hinterzogene Steuern ab 50.000 EUR von derzeit 5% auf 10% steigen. Darüber hinaus ist es im Gespräch, das der Strafzuschlag von 10% möglicherweise auch schon bei Nachzahlungen von weniger als 50.000 EUR anfallen soll.
Außerdem ist es geplant den Nacherklärungszeitraum auszuweiten. Der bisher gültige Zeitraum von grundsätzlich 5 Jahren (für Fälle unter 50.000 EUR) soll auf 10 Jahre erweitert werden. Dies würde insbesondere für Sachverhalte in die das Ausland involviert ist, z.B. ausländische Schwarzgeldkonten, zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Schon jetzt ist in solchen Fällen die Einholung von sämtlichen Unterlagen bei ausländischen Banken für Nacherklärungen mit erheblichem Aufwand verbunden. Wenn der Zeitraum jedoch auf 10 Jahre verlängert wird, erscheint es in der Praxis als fast unmöglich die erzielten Kapitaleinnahmen nachträglich über diesen Zeitraum zu ermitteln.
Des Weiteren soll die sofortige Bezahlung der Hinterziehungszinsen von 6% pro Jahr Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige werden.
Ein weiterer Eckpunkt ist die Forderung, dass eine Obergrenze, beispielsweise 1 Mio. EUR hinterzogene Steuern, für die Selbstanzeige eingeführt werden soll. Es ist derzeit jedoch fraglich, ob eine solche Regelung verfassungsgemäß wäre.
Das Bundesfinanzministerium äußerte sich gegenüber diesen Vorschlägen bereits positiv. Die Länder müssen Ihre Vorschläge jedoch noch mit dem Bund abstimmen. Anfang Mai kommen die Finanzminister wieder zusammen. Es ist geplant, dass das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr beendet wird, so dass die Verschärfung der Selbstanzeige ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten könnte.
Soweit Steuerpflichtige hinsichtlich der Versteuerung von Einkünften noch Unsicherheiten aus der Vergangenheit identifizieren, sollte kurzfristig ein Beratungstermin vereinbart werden. Sollte die Einreichung einer Selbstanzeige erforderlich werden, so ist jetzt noch auf die derzeit gültigen Vorschriften zur Selbstanzeige abzustellen. Möglicherweise werden diese Vorschriften ab dem 1. Januar 2015 deutlich verschärft.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen und für Rückfragen zur Verfügung.
Ansprechpartner bei KONLUS:
Katharina Schmolke (M. Sc. Accounting, Auditing and Taxation)
Meike Kuhn (Steuerberaterin)