Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke entnimmt. Bei Steuerpflichtigen, die zur Buchführung verpflichtet sind wird der Gewinn der Bilanz entnommen. Bei Steuerpflichtigen, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Buchführung nicht verpflichtet sind (Kleingewerbetreibende und Freiberufler), kann der Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahme über die Betriebsausgaben angesetzt werden.
Ihre Ansprechpartner im Steuerrecht (Rechtsbereich):
- Dr. Jörg Luxem (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Mediator)
- Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
- Petra Weichert (Anwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Diplom-Finanzwirtin (FH))
- Roswitha Prowatke (Rechtsanwalt, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht)
- Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter Betriebsprüfung und Steuerfahndung.
Ihre Ansprechpartner im Steuerrecht (Steuerberatung):
