drucken

Internationales Steuerrecht


Fragen des internationalen Steuerrechts begegnen Ihnen heute nicht nur im Rahmen strategischer Neuausrichtung, sondern auch im Alltagsgeschäft. Die verschärften Anforderungen an Unternehmen zur Dokumentation ihrer internationalen Geschäftsbeziehungen erfordern Vorausschau und präzises Wissen. Die Dokumentation von Verrechnungspreisen spielt dabei eine entscheidende Rolle. Berufstätigkeit im Ausland, Wohnsitzwechsel oder Erbschaft zwingen auch Privatpersonen zur Auseinandersetzung mit dem internationalen Steuerrecht.

KONLUS berät nun seit über 20 Jahren in- und ausländische Unternehmen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Wir begleiten u.a. die Planung und Umsetzung von Investitionen im Ausland sowie den Aufbau internationaler Konzernstrukturen. Sowohl bei der Rechtsform- als auch bei der Standortwahl spielen steuerliche Aspekte für die unternehmerische Betätigung eine wesentliche Rolle. Wir beraten Sie im Bereich des Außensteuergesetzes und der Doppelbesteuerungsabkommen. Privatpersonen unterstützen wir insbesondere bei Auslandseinsätzen, Zuzug und Wegzug und bei der Vermögensnachfolge mit Auslandsbezug. Wir beraten in deutscher, englischer, französischer und italienischer Sprache.

Einer unserer Schwerpunkte ist die Betreuung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Mitarbeiterentsendungen. In der heutzutage durch Globalisierung geprägten Wirtschaft, ist die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland keine Besonderheit mehr. Jedoch sind mit einer solchen Entsendung viele rechtliche und steuerliche Fragestellungen verbunden. Wir begleiten Sie beginnend von der Planung einer Entsendung bis hin zur steuerlichen Betreuung des Arbeitnehmers im Zielland. KONLUS ist im Rahmen von Mitarbeiterentsendungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer beratend tätig. Um die Entsendung für beide Seiten zu einem Erfolg zu machen, stehen wir Ihnen währen der gesamten Dauer beratend zur Seite.

Einer unserer weiteren Schwerpunkte ist die Beratung von Privatpersonen hinsichtlich der Besteuerung von Abfindungszahlungen insbesondere mit Auslandsbezug. Bei dem Erhalt von Abfindungszahlungen von einer ausländischen Gesellschaft oder eines inländischen Unternehmens an eine Person mit ausländischem Wohnsitz sind die steuerlichen Regelungen vielseitig. Die Doppelbesteuerungsabkommen sehen für die Besteuerung von Abfindungszahlungen, insbesondere bei der Zuteilung des Besteuerungsrechts, unterschiedliche Regelungen vor. Die steuerlichen Regelungen der betroffenen Länder sind detailliert zu prüfen, um die Abfindungszahlungen steuerlich richtig zu behandeln. Wir beraten Sie kompetent und zuverlässig und Erarbeiten in Zusammenarbeit mit Ihnen die optimale Lösung.

Außerdem betreut KONLUS in- oder ausländische Betriebsstätten in allen steuerlichen Fragestellungen. Als erster Schritt stellt sich meist die Frage, ob nach dem entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen überhaupt eine Betriebsstätte vorliegt. Die Vorschriften dazu sind sehr komplex und variieren zwischen den einzelnen Staaten erheblich. Des Weiteren ist meist eine eigene Buchhaltung für die Betriebsstätte erforderlich, um den Gewinn der Betriebsstätte zu ermitteln. Der Einsatz von Personal in Betriebsstätten hat Folgen auf die lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung. Die umsatzsteuerliche Beurteilung von Betriebsstätten und deren Folgen, stellt ebenfalls häufig eine Herausforderung dar. Hinsichtlich der vielseitigen sich ergebenden Fragestellungen von in- und ausländischen Betriebsstätten stehen wir als Partner an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung.

Als Mitglied in der PrimeGlobal, einem Empfehlungsverbund unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, verfügen wir über weltweite Kontakte zu Experten aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Die Zusammenarbeit mit unseren Kollegen in den USA, Malta, Großbritannien, Südafrika, der Schweiz und vielen anderen Ländern gibt uns die Möglichkeit die internationalen Fragestellungen nicht nur aus Deutscher Sicht zu betrachten.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Die Betreuung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Fällen der Mitarbeiterentsendung. Dies beinhaltet insbesondere folgende Tätigkeiten:
    • Planung der Mitarbeiterentsendung (z.B. Vermeidung von Betriebsstätten, Besteuerung der Einkünfte nach DBA),
    • Beratung hinsichtlich der steuerlichen Optimierung der Vergütung (z.B. salary split, Abfindungszahlungen),
    • Lohnsteuerliche Beratung,
    • Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
    • Überprüfung von Dienstreisen ins Ausland bzgl. steuerlicher Folgen,
    • vollumfängliche steuerliche Betreuung im In- und Ausland
  • Die Beratung von Privatpersonen hinsichtlich der Besteuerung von Abfindungszahlungen insbesondere mit Auslandsbezug.
  • Wir bieten Ihnen die umfassende steuerliche Beratung von Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht an. Gerne beraten wir Sie auch zu dem Thema Aktivitätsklauseln in Doppelbesteuerungsabkommen.
  • Wir beraten Sie bei der optimalen Gestaltung von in und ausländischen Betriebsstätten. Wir unterstützen Sie hinsichtlich
    • der Beurteilung, ob eine Betriebsstätte nach DBA vorliegt,
    • der Frage, in welchem Land die Einkünfte gemäß dem DBA zu versteuern sind,
    • der alltäglichen Betreuung im Bereich Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Buchhaltung,
    • bei der Ermittlung des Ergebnisses der Betriebsstätte,
    • der Registrierung der Betriebsstätte für steuerliche Zwecke,
    • der Erstellung von Steuererklärungen,
    • der Betreuung von Betriebsprüfungen.
  •  Die Beratung im Rahmen der Planung und Umsetzung von der Gründung von Niederlassungen insbesondere in Malta und Madeira, sowie in weiteren Ländern.
  • Wir beraten Sie in Erbschaftsfällen mit internationalem Bezug.
  • Die Prüfung und Dokumentation internationaler Verrechnungspreise.
  • Wir beraten Sie in Fragen des Außensteuergesetzes und des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen.
  • Bei dem Wegzug in das Ausland und Zuzug aus dem Ausland von Privatpersonen unterstützen wir Sie hinsichtlich der steuerlichen Folgen und einer optimalen Gestaltung.
  • Bei der Optimierung der Standortwahl sowie der Wahl der Rechtsform stehen wir Ihnen auch grenzüberschreitend beratend zur Verfügung.

KONLUS Kontaktservice






* Pflichtfeld

Standort Bensberg:

Schloss-Straße 20
51429 Bergisch Gladbach
Tel.: +49 (0) 22 04 / 9 50 81 00
Fax: +49 (0) 22 04 / 9 50 81 10

Service Hotline

02204 - 9 50 81 00

Standort Köln:

Im Mediapark 5a
50670 Köln
Tel.: +49 (0) 221 / 95 26 81 - 170
Fax: +49 (0) 221 / 95 26 81 - 113

Internationales Steuerrecht: Steuerberater Köln & Berlin