Bei Arbeitslohn: Quelle: der Arbeitgeber - Quellensteuer: die Lohnsteuer.
Bei Zinserträgen: Quelle: ein Kreditinstitut - Quellensteuer: der Zinsabschlag.
Alle diese Quellensteuern sind im Einkommensteuergesetz geregelt; sie werden bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt.
Ihre Ansprechpartner für Steuerstrafrecht:
- Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
- Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht)
- Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.
