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Quellensteuer
Quellensteuer ist eine Bezeichnung für eine Steuern, die direkt an der "Quelle" erhoben werden, aus der die Einkünfte fließen.


Bei Arbeitslohn: Quelle: der Arbeitgeber - Quellensteuer: die Lohnsteuer.
Bei Zinserträgen: Quelle: ein Kreditinstitut - Quellensteuer: der Zinsabschlag.

Alle diese Quellensteuern sind im Einkommensteuergesetz geregelt; sie werden bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt.

 


Ihre Ansprechpartner für Steuerstrafrecht:

  • Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
  • Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht) 
  • Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.

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