...Vereinfachter Anspruch auf Kindergeld in Deutschland für Unionsbürger
Nach neuester Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs besteht Kindergeldanspruch in Deutschland für Arbeitnehmer, aber auch für in Deutschland niedergelassene Selbständige, für Empfänger von Dienstleistungen und für Familienangehörige.
Voraussetzung ist die Unionsbürgerschaft der Antragsteller und die damit unterstellte Freizügigkeit gemäß § 2 Abs. 1 FreizügG/EU.
Die Prüfung und Feststellung der fehlenden Freizügigkeit obliegt der zuständigen Ausländerbehörde (§ 5 abs. 5, § 6 und § 7 FreizügG/EU) und nicht der Familienkasse.
[Urteil des III. Senats vom 15.03.2017 –III R 32/15]
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