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Betrug § 263 StGB
Wer mit Absicht sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil durch Vorspielung falscher Tatsachen verschafft

und das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, betrügt. § 263 StGB sieht für den „einfachen" Betrug eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor.

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