Folgende Durchsuchungen können dem Grunde nach erfolgen:
- Ergreifungsdurchsuchung
- Ermittlungsdurchsuchung
Eine bedeutende Rolle im Steuerstrafverfahren hat die Ermittlungsdurchsuchung. Diese wird durchgeführt, um Beweismittel aufzufinden. Dabei ist sie ein einschneidender Eingriff in die Privatsphäre.
Folgende Durchsuchungen sind zulässig:
- beim Beschuldigten: - zum Zweck der Ergreifung
- Vermutung zur Auffindung von Beweismitteln
- bei anderen Personen: - zum Zweck der Ergreifung
- zur Verfolgung von Spuren
- zur Beschlagnahme von Gegenständen