Gemäß § 47 StGB verhängt das Gericht eine Freiheitsstrafe unter 6 Monaten nur, wenn in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters besondere Umstände vorliegen, die zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung eine Freiheitsstrafe unerlässlich machen. Bei Steuerhinterziehung ist dies sehr selten, so dass in der Regel eine Geldstrafe verhängt wird. Übersteigt die Strafe 12 Monate, wird eine Freiheitsstrafe verhängt.