Da die Komplementär-GmbH maximal bis zur Höhe ihres eigenen Vermögens haftet, wird durch deren Aufnahme als Komplementärin mittelbar die Haftung aller Gesellschafter beschränkt. Aus Gläubigerschutzgründen ist es deshalb erforderlich, dass die Firmierung den Zusatz „GmbH & Co. KG" enthält, um auf diese Weise auf die beschränkte Haftung hinzuweisen.
Als Kommanditgesellschaft ist die GmbH & Co. KG eine Personenhandelsgesellschaft. Wegen der faktischen Beschränkung ihrer Haftung wie bei einer Kapitalgesellschaft erfreut sich diese Personengesellschaft großer Beliebtheit. Neben der Kommanditgesellschaft selbst ist allerdings auch die Komplementär-GmbH zu verwalten. Dies bedeutet, dass zwei Buchungskreise geführt werden müssen, da alle Geschäftsvorfälle entweder der GmbH oder der Kommanditgesellschaft zu zuordnen sind. Ferner sind zwei Jahresabschlüsse zu erstellen, was einen größeren Verwaltungsaufwand und höhere Kosten bedeutet. Die GmbH & Co. KG wird durch die Verbindung einer Personen- und einer Kapitalgesellschaft geprägt, die wirtschaftlich und organisatorisch in einander greifen. Die Kombination dieser beiden Rechtsformen eröffnet einen großen Gestaltungsspielraum.
GmbH & Co.KG