I. Die Bedeutung von Erträgnisaufstellungen
Bei der Abgabe einer Selbstanzeige (§ 371 AO) muss der Steuerpflichtige zu allen noch nicht verjährten Steuerstraftaten in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigen, die unvollständigen Angaben ergänzen bzw. die unterlassenen Angaben nachholen. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist nur wirksam, wenn sie rechtzeitig eingereicht worden ist und wenn sie vollständig ist.
Die Nacherklärung von ausländischen Kapitaleinkünften wird meist dadurch erschwert, dass keine Unterlagen über diese Konten aufbewahrt wurden. Die Reproduzierung der notwendigen Belege (insbesondere Erträgnisaufstellungen) für die vergangenen zehn Jahre ist bei den Banken mit erheblichen Bearbeitungszeiten und Kosten verbunden. Die Anforderung der Belege bei bereits gekündigten Bankbeziehungen gestaltet sich in der Regel noch schwieriger.
II. Unterlagen ausländischer Banken
Zu beachten ist, dass nicht jede ausländische Bank ihren Kunden Erträgnisaufstellungen im Sinne des deutschen Steuerrechts zur Verfügung stellen. Oft handelt es sich nur um Kontoauszüge oder Vermögensverzeichnisse, aus denen nicht die für das deutsche Steu-errecht maßgeblichen Erträge hervorgehen. Nicht nur der Umfang der Unterlagen ist bei den ausländischen Banken sehr unterschiedlich, sondern auch die Vollständigkeit und Richtigkeit.
Erfahrungsgemäß beinhalten die Erträgnisaufstellungen der UBS seit dem Jahr 2003 alle steuerrelevanten Erträge (Zinsen, Dividenden), die innerhalb eines Steuerjahres erhalten wurden. Bei Erträgnisaufstellungen für Steuerpflichtige in Deutschland wird zusätzlich der länderspezifisch steuerrelevante Teil der Erträge aufgezeigt.
Die Unterlagen der Credit Suisse enthalten erst ab dem Jahr 2010 private Veräußerungsgeschäfte. Auch die Erträge von intransparenten Fonds werden nur teilweise erfasst.
Die Schweizerischen Kantonalbanken erstellen die Unterlagen überwiegend nach schweizerischem Recht. Somit sind diese Dokumente für die Zwecke der Nacherklärung von Erträgen nur bedingt hilfreich. Es ist notwendig anhand ergänzender Unterlagen die für die Zwecke des deutschen Steuerrechts relevanten Erträge zu ermitteln.
Die Österreichischen Raiffeisenbanken in der Schweiz stellen Ihren Kunden i.d.R. nur unzureichende Unterlagen zur Verfügung. Die Ermittlung der Erträge ist somit nur schwer durchzuführen.
III. Aktuelle Entwicklungen
Die Bestrebungen der letzten Jahre zu einem besseren Informationsaustausch mit den typischen Zielländern der deutschen Kapitalanleger haben bereits Früchte getragen. Außer-dem führt auch der Ankauf von entsprechenden Daten-CDs dazu, dass Steuerpflichtige, welche Ihre Einkünfte in Deutschland nicht besteuert haben, aufgespürt werden.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zum Thema Selbstanzeige und der Nacherklärung von Einkünften zur Verfügung.
Ansprechpartner bei KONLUS:
Katharina Schmolke (M. Sc. Accounting, Auditing and Taxation)