Der Bundesrat hat am 15.4.2011 u.a. das parlamentarische Verfahren zur Neuregelung der Selbstanzeige abgeschlossen. Diese Neuregelung kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden, damit es mit Verkündung wirksam werden kann. Quelle: Pressemitteilung des BR vom 15. 4. 2011)
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