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Themen

Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems in Verbindung mit den aktuellen Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Stand 2/2023)

I. Auf einen Blick

Die Geschäftsstrategie eines Geschäftsbetriebs wird zukünftig in zunehmendem Maße durch den Einfluss von individuell auf den Betrieb angepassten Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt. Diesbezüglich müssen zur Beurteilung von Wirtschaftsaktivitäten Nachhaltigkeitsaspekte plan- und messbar gemacht werden. Aus diesem Grunde sind die Unternehmen gefordert, plan- und messbare Leistungsindikatoren, die zur Beurteilung von Wirtschaftsaktivitäten im Rahmen von Nachhaltigkeitsaspekten herangezogen werden können, zu etablieren.

Hierzu ist demnächst die Implementierung eines auf den eigenen Geschäftsbetrieb maßgeschneidertes Nachhaltigkeitsmanagementsystem erforderlich.

Die Ziele dieses Nachhaltigkeitsmanagementsystems sind insbesondere sowohl die künftige Geschäftsstrategie hinsichtlich der Vermögens- Finanz und Ertragslage (klassische finanzielle Berichterstattung) als auch die ESG (Environmental, Social, Governance) bzw. die Nachhaltigkeitsparamater (nicht finanzielle Berichterstattung) simultan gleichermaßen sukzessiv zu verbessern.
Infolgedessen können dann auch die von der EU geforderten Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für kapitalmarktorientierte und „große“ Kapitalgesellschaften (voraussichtlich: Umsatzerlöse > 40 Mio. EUR; Bilanzsumme > 20 Mio. EUR; Mitarbeiter > 250) ohne viel Aufwand generiert werden.

Dies wird notwendig, da die am 5. Januar 2023 in Kraft getretene europäische Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) ab dem Berichtszeitraum 2025 für große und kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften neue Reportingpflichten über alle Unternehmensaktivitäten in den Bereichen ESG vorschreiben. Entsprechend wird die finanzielle Berichterstattung, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht für diese Unternehmen künftig um weitere Berichtspflichten (Nichtfinanzielle Berichterstattung) in nicht unerheblichem Umfang ergänzt.
An dieser Stelle verweisen wir auf unseren Blog Beitrag vom 6. Oktober 2022 (https://www.konlus-blog.de/aktuelle-entwicklungen-in-der-nachhaltigkeitsberichterstattung-stand-10-2022), der diese Thematik intensiver aufgreift.

 

II. Im Detail

1. Was ist Nachhaltigkeit?

Der Begriff der Nachhaltigkeit deckt verschiedene Lebensbereiche ab und entfaltet dabei fallbezogen unterschiedliche Bedeutungen. Als nachhaltiges Handeln wird verstanden, dass nur so viele Ressourcen entnommen werden, wie auch gleichzeitig dem Kreislauf wieder zugefügt werden können. Dieser Gedanke wird von der Gesellschaft, der Politik und nunmehr auch von der EU und den nationalen Gesetzgebern nach und nach verstärkt auf den Umgang mit verschiedenen Ressourcen, wie beispielsweise der Energie, Wasser, Luft etc. übertragen. Im unternehmerischen Kontext umfasst die Nachhaltigkeit weitere Bereiche wie Governance (ESG) und soziale Aspekte.

2. Was ist die nichtfinanzielle Berichterstattung?

Die nichtfinanzielle Berichterstattung nach den Vorgaben der EU-CSRD besteht aus dem Lagebericht mit integriertem Nachhaltigkeitsbericht sowie den Angaben nach der EU-Taxonomie-Verordnung. Dabei beziehen sich die neuen Berichtspflichten auf prüfbare Angaben zur Umweltverträglichkeit, Beachtung sozialer Faktoren und Einhaltung von Gesetzen und Verhaltensregeln. Zunehmend stärker wird auch eine inhaltliche Verzahnung der einzelnen Berichtsteile gefordert, so dass sich die gesetzlich verpflichtende öffentliche Berichterstattung in den künftigen Jahren zu einer integrierten Unternehmensberichterstattung entwickeln wird.

Der bisherige Adressatenkreis für die Unternehmensberichterstattung besteht aktuell im Wesentlichen aus Eigenkapitalgebern, Fremdkapitalgebern (Banken), dem Staat, Überwachungsorganen und Geschäftspartnern (Gläubigerschutz).

Künftig soll dieser externe Adressatenkreis bedeutend ausgebaut werden: Die nichtfinanzielle Berichterstattung dient der Informationsgewinnung des Staates, der Kommunen und der Landkreise, der Kapitalgeber (Eigen- und Fremdkapital), der Öffentlichkeit, aber auch der internen Überwachungseinrichtungen, hoheitlichen Aufsichtseinrichtungen (Umweltbehörden), sowie der Gewerkschaften, der Arbeitnehmer und der Medien.

Daneben dient die neue erweiterte Unternehmensberichterstattung auch den strukturierten Managementinformationen für die Geschäftsleitung als Indikator für die Entwicklung einzelner Nachhaltigkeitsfaktoren und somit insbesondere auch als Gradmesser für den Erfolg der eigenen nachhaltigen Geschäftsstrategie.

3. Nachhaltigkeitsmanagement als unternehmerische Chance der Zukunft

Gegenwärtig wird die Pflicht zur Implementierung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems von den Verantwortlichen oftmals kritisch als zusätzliche Belastung, vergangenheitsorientierte Berichterstattung, unnötiger Kostentreiber und als System ohne Bezug zur operativen Tätigkeit sowie der eigenen Geschäftsstrategie verstanden.

Dieses Verständnis ist nach unserer Auffassung nur kurzfristig gedacht. Die Einführung einer nachhaltigen Geschäftsstrategie sollte hingegen als Chance verstanden werden und künftig die Basis jedes unternehmerischen Handelns und jeder unternehmerischen Entscheidung darstellen, die unter gleichzeitiger Abwägung zum einen von kaufmännischen Aspekten (Rendite) und zum anderen von Nachhaltigkeitsaspekten (Umweltverträglichkeit) vorzunehmen ist.

Nachhaltigkeit wird sich aus unserer Sicht langfristig rentieren und sobald sich der ökologische Fußabdruck wesentlich auf die Kostenstruktur eines Betriebs auswirkt, werden die beiden obigen Zielsetzungen Rendite und Nachhaltigkeitsaspekte deutlich stärker im Einklang stehen.

Höhere Kosten aufgrund des ökologischen Fußabdrucks eines Geschäftsbetriebes könnten insbesondere entstehen durch

  • steigende Gebühren im Bereich Entsorgung
  • Kosten für Emissionen
  • Weitere Zunahme von Energiekosten
  • Unsicherheit in der Versorgung
  • Höhere Finanzierungskosten von nicht-nachhaltigen wirtschaftlichen Aktivitäten
  • Nachhaltigkeitsbemühungen mit Auswirkungen auf das Image bzw. die Marke eines Betriebes
  • Probleme bei der Mitarbeitergewinnung

 

4. Fazit


Das Ziel muss es aus unserer Sicht sein, mit der künftigen Geschäftsstrategie die Vermögens- Finanz und Ertragslage (klassische finanzielle Berichterstattung) und die ESG-Paramater (nicht finanzielle Berichterstattung) simultan gleichermaßen sukzessiv zu verbessern. Dabei sollten die Vorgaben der EU-CSRD in Bezug auf die Schaffung einer Berichtspflicht über Nachhaltigkeitsparameter nicht als zusätzliche Belastung empfunden werden, sondern als Anstoß für die Einführung eines maßgeschneiderten Nachhaltigkeitsmanagementsystems. Diesbezüglich sollte jede unternehmerische Entscheidung unter gleichzeitiger Abwägung von kaufmännischen Aspekten (Rendite) und Nachhaltigkeitsaspekten (Umweltverträglichkeit) vorgenommen werden.

Gerne beraten wir Sie beim Aufbau einer integrierten Unternehmensberichterstattung sowie bei der Einführung eines maßgeschneiderten Nachhaltigkeitsmanagementsystems.

Für Rückfragen und weitere Informationen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Ansprechpartner unter der Telefonnummer 02204 9508- 100 gerne zur Verfügung.

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