Die ermittelte Abschreibung stellt Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben dar, die sich unmittelbar ergebnismindernd auswirkt. Hierbei ergibt sich in der Praxis häufig das Problem der korrekten Aufteilung der Anschaffungskosten auf den nicht abnutzbaren Grund und Boden und das der Abnutzung unterliegende Gebäude des Grundtsücks. Die vorgenommene Aufteilung in der Steuererklärung kann eklatant von der Aufteilung durch die Finanzverwaltung abweichen. Die korrekte Aufteilung des Kaufpreises erfolgt auf Grund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes nach dem Verhältnis der Verkehrswerte bzw. Teilwerte auf den Grund und Boden und das Gebäude.
Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu eine neue Arbeitshilfe (Stand März 2018) als xls-Datei veröffentlicht (Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommenssteuer/2018-03-28-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html). Diese Arbeitshilfe und eine ergänzende Anleitung dazu sind auf den Internetseiten des BMF abrufbar. Unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung soll die Arbeitshilfe ein „typisiertes Verfahren“ zur Aufteilung des Kaufpreises ermöglichen. Der Kaufpreisaufteilung liegen die Vorschriften der Verkehrswertermittlung auf der Grundlage des Baugesetzbuchs zu Grunde.
Bei der der Aufteilung des Kaufpreises sind folgende Angaben zu machen:
- Lage des Grundstücks
- Grundstücksart
- Anschaffungsjahr
- Kaufpreis (in EUR)
- Baujahr
- Wohnfläche / Nutzfläche
- Anzahl Garagenstellplätze / Tiefgaragenstellplätze
- Miteigentumsanteil (Zähler/Nenner)
- Grundstücksgröße (Gesamtgröße in m²)
- Bodenrichtwert (pro m²)
Zur Ermittlung des Bodenrichtwerts stellen alle 16 Bundesländer Internetseiten von Gutachterausschüssen (=GAA) zur Verfügung. Diese Seiten ermöglichen nach den vorstehend genannten Kriterien das Ablesen der zum Kaufzeitpunkt aktuellen Bodenrichtwerte:
Bundesland | Homepage |
Baden Württemberg | |
Bayern | |
Berlin | https://www.gutachterausschuss-berlin.de/gaaonline/index.html |
Brandenburg | |
Bremen | |
Hamburg | www.geonord.de |
Hessen | www.hessenviewer.hessen.de |
Mecklenburg-Vorpommern | www.laiv-mv.de/land-mv/LAiV_prod/LAiV/AfGVK/Grundstueckswertermittlung/index.jsp |
Niedersachen | |
Nordrhein-Westfalen | |
Rheinland-Pfalz | |
Saarland | |
Sachsen | |
Sachsen-Anhalt | |
Schleswig-Holstein | |
Thüringen | http://www.thueringen.de/th9/tlvermgeo/geoinformation/bodenmanagement/boris_th/ |
Um „Überraschungseffekte“ bei Abweichungen der Abschreibungshöhe zu vermeiden und eine strategische Steuerplanung durchführen zu können, empfehlen wir die Nutzung der Arbeitshilfe des Bundesministeriums der Finanzen. Für Fragen und Hilfestellungen bei der Ermittlung und Aufteilung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Überprüfung ein Einzelfällen, die insbesondere in überdurchschnittlich teuren Städten zu für den Steuerpflichtigen günstigeren Ergebnissen führen kann.
Ansprechpartner bei KONLUS:
Birgit Koehler (Steuerberaterin, Diplom-Kauffrau)