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Schenkung oder Vererbung einer Unterbeteiligung

Vorsicht ist bei der Schenkung/Vererbung einer Unterbeteiligung geboten:

Bei einer Unterbeteiligung ist der Unterbeteiligte nur schuldrechtlich an Gesellschaftsanteilen des Hauptbeteiligten beteiligt. Für die Schenkung/Vererbung einer Unterbeteiligung an einem Anteil an einem Personenunternehmen (z.B. GbR, KG) hat die Finanzverwaltung daher bereits im Jahr 2007 ihre Ansicht verlautbart, dass diese Unterbeteiligung kein schenkungsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen i.S.d. § 13a ErbStG (alte Fassung bis 31.12.2008) sei. Diese Ansicht gilt sowohl für typische als auch atypische Unterbeteiligungen, bei denen der Unterbeteiligte - nur im Innenverhältnis - wirtschaftlich der Inhaber des Gesellschaftsanteils ist.

Nach Recherchen von KONLUS besteht für typische oder atypische Unterbeteiligungen an GmbH-Anteilen oder an Aktien ebenfalls das erhebliche Risiko, dass dieses Vermögen schenkungsteuerlich nicht begünstigt ist. Die Rechtsprechung hat die vorgenannten Fälle noch nicht entschieden. Es bestehen daher zur Zeit erhebliche Zweifel, ob Unterbeteiligungen - auch nach der neuen Rechtslage ab 1.1.2009 - schenkungsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen sind.


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