Besteuerung von Kryptowerten

Wir beraten in allen Belangen rund um das Thema Krypto & Steuern

Unser Beratungsangebot

Die zutreffende steuerrechtliche Behandlung von kryptographischen Währungen, Non-Fungible-Token (NFT) oder Decentralized-Finance-Anwendungen (DeFi) erfordern ein hohes Maß an technischem und steuerrechtlichem Sachverstand. Als spezialisierte Steuerkanzlei beraten wir Privatpersonen und Unternehmen ortsunabhängig und digital ganzheitlich in allen Belangen rund um das Thema Krypto. Laufend oder im Einzelmandat. Gerne auch für und mit Berufskollegen.

UNSERE LEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER BESTEUERUNG VON KRYPTOWERTEN
  • Qualifikation der einzelnen Einkunftsarten (Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, sonstige Einkünfte, Private Veräußerungsgeschäfte)
  • Steuerliche Deklaration von Erträgen im Rahmen der privaten oder betrieblichen Steuererklärung (z.B. aus Airdrops, Staking, Liquidity Mining, Lending, etc.)
  • Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit der bilanziellen Abbildung von Kryptowerten.
  • Steuerliche Optimierung von Gewinn- und Verlustpotenzialen
  • Beratung im Zusammenhang mit der Rechtsformwahl bei wiederkehrenden Tätigkeiten (z. B. Mining, Trading GmbH etc.)
  • Beratung im Zusammenhang mit der Initialisierung von Krypto-Geschäftsmodellen (insb. Umsatzsteuer bei Handel, Mining, Herausgabe von Token etc.)
  • Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit der NFT Erstellung/ dem NFT Handel
  • Unterstüztzung bei der Aufbereitung und der Nacherklärung von nicht erklärten Einkünften (Selbstanzeige)
  • Kryptowerte in der Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Einhaltung von Melde- und Mitwirkungspflichten gegenüber dem Finanzamt
  • Führung von Einspruchs- oder Klageverfahren
  • Optimierung der digitalen Buchhaltung im Zusammenhang mit Kryptowerten

Service Hotline

Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung

Seit über 30 Jahren im Raum Köln, Bergisch Gladbach

Digitale DATEV-Kanzlei

Jährlich ausgezeichnet
2020 bis 2024

Ihre Ansprechpartner
für Besteuerung von Kryptowerten:

Wir erbringen unsere Leistungen als Wirtschaftprüfer und Steuerberater überwiegend für Mandanten im Raum Bergisch Gladbach, Köln, Leverkusen, Gummersbach, Bonn, Düsseldorf, Remscheid, Solingen, Wuppertal und in benachbarten Regionen, sind aber auch bundesweit tätig.

Wir würden uns freuen, Ihnen ein individuelles – selbstverständlich unverbindliches – Angebot für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen anbieten zu dürfen.

KATHARINA SCHMOLKE

Steuerberaterin, M. Sc. Accounting, Auditing and Taxation

Ihr Kontaktaufnahme zu KONLUS

1

Mitteilung
Ihres Anliegens

Teilen Sie über unser Kontaktformular oder telefonisch mit, in welchem Bereich wir Ihnen weiterhelfen können.
2

Erstanalyse &
Vorgespräch

In einem Erstgespräch erötern wir Ihre Situation und machen Ihnen individuelle Vorschläge, wo wir Ihnen weiterhelfen können.
3

Wir engagieren uns
für Ihren Erfolg!

Nach Beauftragung erarbeiten wir basierend auf Ihren Wünschen sachgerechte und praktikable Lösungen für Sie.

Unsere Standorte

BENSBERG
Schloss-Straße 20
51429 Bergisch Gladbach

KÖLN
Im Mediapark 5a
50670 Köln

SERVICE HOTLINE

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir keine anonymen Anfragen bearbeiten, weil wir, wie auch Sie selbst, gerne wissen, mit wem wir es zu tun haben.

KONTAKTFORMULAR

Mit Hilfe unseres Kontaktformulars können Sie jederzeit Anfragen an uns richten.
Die Anfrage ist kostenfrei. Wir werden uns zeitnah, in der Regel innerhalb weniger Stunden, mit Ihnen Verbindung setzen.

    Mit dem Senden dieser Nachricht stimme ich zu, dass meine/unsere Daten zum Zwecke der gewünschten Kontaktaufnahme gespeichert werden.

    Team

    Wir sind KONLUS

    Neben drei aktiven Partnern stehen Ihnen bei KONLUS weitere spezialisierte Berufsträger zur Verfügung sowie ein Team von über 40 motivierten und gut ausgebildeten Mitarbeitern.

    Hierzu zählen erfahrene Assistenten mit betriebswirtschaftlicher Hochschulausbildung, Bilanzbuchhalter, geprüfte Steuerfachwirte bzw. Steuerfachangestellte und Rechtsanwaltsfachangestellte, die seit langen Jahren – zum großen Teil seit ihrer Ausbildung – für uns tätig sind.

    FAQ

    Häufig gestellte Fragen

    Sie möchten mit uns zusammenarbeiten und uns für Ihre steuerlichen, betriebswirtschaftlichen oder Existenzgründervorhaben beauftragen?

    Vielleicht möchten Sie auch von einer anderen Kanzlei zu unseren Leistungen wechseln. Wir geben Ihnen hier einen kleinen Überblick, über die ersten Schritte. Sie können uns aber auch gerne direkt kontaktieren und wir beraten Sie persönlich über die Möglichkeiten in unseren Büros in Bensberg und Köln.

    Ich möchte die KONLUS GMBH als Steuerberater beauftragen, wie sehen die ersten Schritte aus?

    Der erste Schritt besteht in der Kontaktaufnahme. Nutzen Sie dafür unser kurzes, kompaktes Kontaktformular. Klicken Sie dafür einfach auf einen der Buttons, um direkt zum Kontaktformular zu gelangen – alternativ können Sie uns auch gerne anrufen.

    Nachdem Ihre Daten bei uns eingetroffen sind, werden wir uns zeitnah wegen eines kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräches bei Ihnen melden.

    Außerdem unterrichten wir für Sie das Finanzamt über den Wechsel des Steuerberaters.

    Was umfasst das Erstgespräch bei KONLUS?

    m Erstgespräch möchten wir Ihre aktuelle Situation einschätzen können. Daher sollten Sie uns diese beim Erstgespräch schildern. Unsere Fachleute aus dem Bereich Steuerrecht entwickeln auf dieser Grundlage eine Strategie, mit denen wir Sie individuell unterstützen können. Sie erhalten in diesem Zusammenhang auch die entsprechenden Angaben zu unserem konkreten Preisangebot.

    Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, erfolgt die Mandatierung – andernfalls bleibt es bei diesem Erstgespräch. Für Sie entsteht also keinerlei Risiko.

    Welche Unterlagen werden für das Erstgespräch benötigt?

    Für unser unverbindliches Erstgespräch benötigen Sie erst einmal keine Unterlagen. Falls Sie aber dennoch gleich über die Optimierung Ihrer steuerlichen Situation sprechen möchten, wäre es sinnvoll, wenn Sie sich folgende Unterlagen zurechtlegen würden:

    • letzter Jahresabschluss mit ergänzenden Unterlagen (Steuererklärung)
    • letzter Einkommensteuerbescheid
    • aktuelle BWA mit Kontennachweis
    WIR möchten unseren Steuerberater wechseln, wie müssen wir vorgehen?

    Wenn Sie von Ihrem bisherigen Steuerberater zu KONLUS wechseln möchten, ist dieser verpflichtet, Daten, offene Verträge, sowie ggf. Unterlagen an uns zu übergeben. Wir setzen auf die Software des Marktführers DATEV, was die Übernahme in den meisten Fällen leicht möglich macht.

    In der Regel gibt es auch keine Kündigungsfristen zu beachten – gerne prüfen wir dies mit Ihnen und übernehmen die weiteren Formalitäten hinsichtlich des Wechsels.

    Außerdem unterrichten wir für Sie das Finanzamt über den Wechsel des Steuerberaters.

    Welche Besonderheit bietet die laufende Steuerberatung bei KONLUS?

    Was uns wichtig ist: Wir verwalten nicht die Vergangenheit, sondern gestalten die Zukunft. Dabei suchen wir die direkte Nähe zu unseren Mandanten und halten stets die Augen und Ohren nach Optimierungsmöglichkeiten offen. Darüber informieren wir Sie laufend und proaktiv.

    Was unsere laufende Dienstleistung nicht ist: Gedanken an überhöhten Zeitaufwand und Preis. Wir möchten vielmehr der starke Partner an Ihrer Seite sein, der sich aktiv um Ihre laufenden Prozesse kümmert. Dabei weisen wir Sie auf mögliche Optimierungen hin und beraten Sie professionell und individuell.

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