Jahresabschlussprüfung

nach HGB und IFRS

Umfassender & zugeschnittener Prüfungsansatz

Für die Durchführung gesetzlicher und freiwilliger Jahresabschlussprüfungen von Einzel- und Konzernabschlüsse nach HGB und IFRS haben wir einen umfassenden, speziell auf die Bedürfnisse des Mandanten ausgerichteten Prüfungsansatz entwickelt.

Unterstützt werden wir hierbei von den  spezialisierten IT Prüfern unserer Tochtergesellschaft   IT-AUDIT, die u.a. Prüfungen der Risiken aus dem Einsatz von IT (RAIT) sowie genereller IT Kontrollen (ITGC) nach ISA [DE] 315, Softwareprüfungen (IDW PS 880) und Prüfungen von Dienstleistungsunternehmen, an die Prozesse des geprüften Unternehmens ausgelagert sind in Bezug an diesen ausgelagerten Unternehmensprozessen (ISAE 3402 bzw. IDW PS 951) , erbringt.

Als Abschlussprüfer haben wir die Aufgabe, Abschlüsse dahingehend zu beurteilen, ob diese frei von wesentlichen Fehlern sind.

Jahresabschlussprüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil der externen Unternehmensüberwachung. Sie bieten eine unabhängige und objektive Beurteilung der finanziellen Situation eines Unternehmens. Durch die Überprüfung der Genauigkeit und Vollständigkeit der Finanzberichte können Stakeholder, einschließlich Investoren, Gläubiger und Behörden, fundierte Entscheidungen treffen.

Unser Vorgehen bei Abschlussprüfungen

Aufgrund unserer Tätigkeit leisten wir einen Beitrag zur Steigerung der Vertrauenswürdigkeit der im Abschluss enthaltenen Informationen. Gerne erläutern wir Ihnen unseren Prüfungsansatz und unser Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung.

  • Freiwillige oder gesetzliche Jahresabschlussprüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung nach ISA (International Standards on Auditing) oder IDW PS KMU (Prüfung wenig komplexer Einheiten)
  • Prüfung von Konzernabschlüssen wahlweise nach ISA [DE] 600 oder IDW PS KMU 10

Ihre Ansprechpartner
für Jahresabschlussprüfungen:

Wir erbringen unsere Leistungen als Wirtschaftprüfer und Steuerberater überwiegend für Manddsanten im Rheinland, sind aber auch bundesweit tätig.

Wir würden uns freuen, Ihnen ein individuelles – selbstverständlich unverbindliches – Angebot für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen anbieten zu dürfen.

CARL ERIK KOEHLER

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

ALEXANDER NEU

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

VIOLETTA REMPEL

Steuerberaterin, B.Sc.RWTH

ROBIN DAUBENBERGER

Steuerberater, Master of Business Administration and Economics
Steffen Schober

STEFFEN SCHOBER

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

BEATRICE LÜCKERT

Steuerberaterin, LL.M. Accounting and Taxation, CVA 01.2017

Ihr Kontaktaufnahme zu KONLUS

1

Mitteilung
Ihres Anliegens

Teilen Sie über unser Kontaktformular oder telefonisch mit, in welchem Bereich wir Ihnen weiterhelfen können.
2

Erstanalyse &
Vorgespräch

In einem Erstgespräch erötern wir Ihre Situation und machen Ihnen individuelle Vorschläge, wo wir Ihnen weiterhelfen können.
3

Wir engagieren uns
für Ihren Erfolg!

Nach Beauftragung erarbeiten wir basierend auf Ihren Wünschen sachgerechte und praktikable Lösungen für Sie.

Unsere Standorte

BENSBERG
Schloss-Straße 20
51429 Bergisch Gladbach

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Im Mediapark 5a
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Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir keine anonymen Anfragen bearbeiten, weil wir, wie auch Sie selbst, gerne wissen, mit wem wir es zu tun haben.

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Mit Hilfe unseres Kontaktformulars können Sie jederzeit Anfragen an uns richten.
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    Team

    Wir sind KONLUS

    Neben drei aktiven Partnern stehen Ihnen bei KONLUS weitere spezialisierte Berufsträger zur Verfügung sowie ein Team von über 40 motivierten und gut ausgebildeten Mitarbeitern.

    Hierzu zählen erfahrene Assistenten mit betriebswirtschaftlicher Hochschulausbildung, Bilanzbuchhalter, geprüfte Steuerfachwirte bzw. Steuerfachangestellte und Rechtsanwaltsfachangestellte, die seit langen Jahren – zum großen Teil seit ihrer Ausbildung – für uns tätig sind.

    FAQ

    Häufig gestellte Fragen

    Sie möchten mit uns zusammenarbeiten und uns für Ihre steuerlichen, betriebswirtschaftlichen oder Existenzgründervorhaben beauftragen?

    Vielleicht möchten Sie auch von einer anderen Kanzlei zu unseren Leistungen wechseln. Wir geben Ihnen hier einen kleinen Überblick, über die ersten Schritte. Sie können uns aber auch gerne direkt kontaktieren und wir beraten Sie persönlich über die Möglichkeiten in unseren Büros in Bensberg und Köln.

    Ich möchte die KONLUS GMBH als Steuerberater beauftragen, wie sehen die ersten Schritte aus?

    Der erste Schritt besteht in der Kontaktaufnahme. Nutzen Sie dafür unser kurzes, kompaktes Kontaktformular. Klicken Sie dafür einfach auf einen der Buttons, um direkt zum Kontaktformular zu gelangen – alternativ können Sie uns auch gerne anrufen.

    Nachdem Ihre Daten bei uns eingetroffen sind, werden wir uns zeitnah wegen eines kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräches bei Ihnen melden.

    Außerdem unterrichten wir für Sie das Finanzamt über den Wechsel des Steuerberaters.

    Was umfasst das Erstgespräch bei KONLUS?

    m Erstgespräch möchten wir Ihre aktuelle Situation einschätzen können. Daher sollten Sie uns diese beim Erstgespräch schildern. Unsere Fachleute aus dem Bereich Steuerrecht entwickeln auf dieser Grundlage eine Strategie, mit denen wir Sie individuell unterstützen können. Sie erhalten in diesem Zusammenhang auch die entsprechenden Angaben zu unserem konkreten Preisangebot.

    Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, erfolgt die Mandatierung – andernfalls bleibt es bei diesem Erstgespräch. Für Sie entsteht also keinerlei Risiko.

    Welche Unterlagen werden für das Erstgespräch benötigt?

    Für unser unverbindliches Erstgespräch benötigen Sie erst einmal keine Unterlagen. Falls Sie aber dennoch gleich über die Optimierung Ihrer steuerlichen Situation sprechen möchten, wäre es sinnvoll, wenn Sie sich folgende Unterlagen zurechtlegen würden:

    • letzter Jahresabschluss mit ergänzenden Unterlagen (Steuererklärung)
    • letzter Einkommensteuerbescheid
    • aktuelle BWA mit Kontennachweis
    WIR möchten unseren Steuerberater wechseln, wie müssen wir vorgehen?

    Wenn Sie von Ihrem bisherigen Steuerberater zu KONLUS wechseln möchten, ist dieser verpflichtet, Daten, offene Verträge, sowie ggf. Unterlagen an uns zu übergeben. Wir setzen auf die Software des Marktführers DATEV, was die Übernahme in den meisten Fällen leicht möglich macht.

    In der Regel gibt es auch keine Kündigungsfristen zu beachten – gerne prüfen wir dies mit Ihnen und übernehmen die weiteren Formalitäten hinsichtlich des Wechsels.

    Außerdem unterrichten wir für Sie das Finanzamt über den Wechsel des Steuerberaters.

    Welche Besonderheit bietet die laufende Steuerberatung bei KONLUS?

    Was uns wichtig ist: Wir verwalten nicht die Vergangenheit, sondern gestalten die Zukunft. Dabei suchen wir die direkte Nähe zu unseren Mandanten und halten stets die Augen und Ohren nach Optimierungsmöglichkeiten offen. Darüber informieren wir Sie laufend und proaktiv.

    Was unsere laufende Dienstleistung nicht ist: Gedanken an überhöhten Zeitaufwand und Preis. Wir möchten vielmehr der starke Partner an Ihrer Seite sein, der sich aktiv um Ihre laufenden Prozesse kümmert. Dabei weisen wir Sie auf mögliche Optimierungen hin und beraten Sie professionell und individuell.

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