Eintragungspflicht für alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften oder Partnerschaften.

Bereits seit der Einführung der EU-Geldwäsche-Richtlinie, die seinerzeit bis Ende Juni 2017 in nationales Recht umzusetzen war, sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ein Transparenzregister zu führen. Damit will man gegen Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerflucht kämpfen. In Deutschland ist dazu das Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt unter anderem die Einrichtung eines neuen Transparenzregisters „zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten“ (§ 18 Abs. 1 GwG). Alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften sind grundsätzlich verpflichtet, Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten einzuholen, aufzubewahren, auf dem aktuellen Stand zu halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen (§ 20 Abs. 1 GwG)

Tatsächlich wirtschaftlich Berechtigter ist jede natürliche Person die unmittelbar oder mittelbar entweder 
  • mehr als 25 % der Kapitalanteile hält und/oder
  • mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert und/oder
  • auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.
Erfasst werden ausdrücklich auch alle Gestaltungen, Absprachen etc., die mittelbar eine solche Kontrolle bestimmter natürlicher Personen zur Folge haben (z.B. Treuhand-, Stimmbindungs-, Pool- oder Konsortialvereinbarungen)!
 
Fiktive wirtschaftlich Berechtigte
Kann auch nach umfassender Prüfung keine natürliche Person als tatsächlich wirtschaftlich Berechtigter i.S.v. Ziffer 1. ermittelt werden oder bestehen Zweifel daran, dass die ermittelte Person wirtschaftlich Berechtigter ist, dann gelten als fiktive wirtschaftlich Berechtigte
  • der/die gesetzliche(n) Vertreter und/oder
  • der/die geschäftsführende(n) Gesellschafter und/oder
  • der/die Partner.
Für eine Eintragung werden die folgenden mitteilungspflichtigen Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten benötigt:
  • Vor- und Nachname (vollständig und mit genauer Schreibweise / mit oder ohne Bindestrich etc.)
  • Geburtsdatum
  • Wohnort (nicht die vollständige Adresse)
  • Wohnsitzland
  • alle Staatsangehörigkeiten
  • der Typ des wirtschaftlich Berechtigten sowie Art und der Umfang des wirtschaftlichen Interesses (vgl. § 19 Abs. 1 GwG) /Beispiel „GF“
Die Aktualisierung der Eintragung muss immer aktuell  gehalten werden, da diese Eintragungen und Aktualisierungsmeldungen gemäß des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes als umgehend verpflichtend zu sehen sind.
Für Rückfragen und weitere Informationen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Ansprechpartner unter der Telefonnummer 02204 9508- 100 gerne zur Verfügung.
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