Unser Beratungsangebot
Der Jahresabschluss/Bilanz ist auch die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Wir beraten und unterstützen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen entsprechend der für Ihr Unternehmen maßgebenden rechtlichen Regelungen. Hierbei beachten wir die von Ihnen gewünschten und beauftragten Beurteilungstiefe gemäß der von Ihnen mit den Stakeholdern ihres Unternehmens (u.a. Banken, Gesellschafter) vereinbarten Umfangs der adressaten- und regelgerechten Finanzkommunikation. Wir erstellen:
- Gewinnermittlungen nach Handels- und Steuerrecht
- Handelsrechtliche Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und soweit erforderlich handelsrechtliche Lageberichte
- Jahresabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (z.B. IFRS)
- Handels- und gesellschaftsrechtliche Zwischenabschlüsse und Sonderbilanzen
- Steuerbilanzen für Unternehmen (bei Personengesellschaften steuerliche Gesamthands-, Ergänzungs- und Sonderbilanzen) sowie die Erstellung der von der Finanzverwaltung gesondert geforderten Darstellung aller Steuerbilanzen nach bundeseinheitlicher Taxonomie und deren elektronischer Übermittlung nebst umfangreicher zusätzlicher Informationen z.B. steuerlicher Kapitalkontenentwicklungen (sog. E-Bilanz Komplex).
- Liquidationsabschlüsse
- Auseinandersetzungsbilanzen
- Vermögensaufstellungen
In Abhängigkeit von Ihrem bzw. dem Anspruch Ihrer Stakeholder , bieten wir Ihnen die passende Lösung. Von der einfachen Überschussrechnung zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Freiberuflers oder Kleinunternehmers, bis hin zur großen Kapitalgesellschaft. Wahlweise auch mit einer tiefergehenden Plausibilitätsbeurteilung oder umfassenden Beurteilungen einschließlich einer entsprechenden Berichterstattung und Bescheinigung (IDW S 7 / BStBK 4/2010)
Wir besprechen Ihren Jahresabschluss mit Ihnen hinsichtlich Umfang und Inhalt. Im Vorfeld bieten wir zudem an, bilanzpolitische Wahlmöglichkeiten nach Handels- und Steuerrecht zu erörtern, um eine an ihren Zielen ausgerichtete Optimierung der Bilanzierung zu ermöglichen.
Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch die elektronische Übermittlung von Handelsbilanzen zur Offenlegung oder Hinterlegung beim Bundesanzeiger entsprechend der für die jeweilige Unternehmensgröße maßgebenden Mindestumfang.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung von Steuererklärungen, insbesondere
- Einkommensteuererklärungen
- Körperschaftsteuererklärungen
- Umsatzsteuererklärungen
- Gewerbesteuererklärungen
- Erbschaft- und Schenkungsteuerklärungen
- Feststellungserklärungen
- Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen
Bei jeder Einkommensteuererklärung führen wir selbstverständlich einen Vergleich der Steuerbelastung bei unterschiedlichen Veranlagungsformen durch. Zudem beantragen wir in der EU geforderte Steuer-Nummern sowie Erstattung der gezahlten Mehrwertsteuern.
WARUM KONLUS?
Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung
Seit über 30 Jahren im Raum Köln, Bergisch Gladbach
Digitale DATEV-Kanzlei
Jährlich ausgezeichnet
2020 bis 2024
Ihre Ansprechpartner
für Bilanz, Steuererklärung, Jahresabschluss:
Wir erbringen unsere Leistungen als Wirtschaftprüfer und Steuerberater überwiegend für Mandanten im Raum Bergisch Gladbach, Köln, Leverkusen, Gummersbach, Bonn, Düsseldorf, Remscheid, Solingen, Wuppertal und in benachbarten Regionen, sind aber auch bundesweit tätig.
Wir würden uns freuen, Ihnen ein individuelles – selbstverständlich unverbindliches – Angebot für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen anbieten zu dürfen.
CARL ERIK KOEHLER
BIRGIT KOEHLER
ALEXANDER NEU
GUDRUN NOPPER
ROBIN DAUBENBERGER
BEATRICE LÜCKERT
DIRK ROßMANN
Ihr Kontaktaufnahme zu KONLUS
Mitteilung
Ihres Anliegens
Erstanalyse &
Vorgespräch
Wir engagieren uns
für Ihren Erfolg!
Unsere Standorte
Schloss-Straße 20
51429 Bergisch Gladbach
KÖLN
Im Mediapark 5a
50670 Köln
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir keine anonymen Anfragen bearbeiten, weil wir, wie auch Sie selbst, gerne wissen, mit wem wir es zu tun haben.
KONTAKTFORMULAR
Mit Hilfe unseres Kontaktformulars können Sie jederzeit Anfragen an uns richten.
Die Anfrage ist kostenfrei. Wir werden uns zeitnah, in der Regel innerhalb weniger Stunden, mit Ihnen Verbindung setzen.
Wir sind KONLUS
Neben drei aktiven Partnern stehen Ihnen bei KONLUS weitere spezialisierte Berufsträger zur Verfügung sowie ein Team von über 40 motivierten und gut ausgebildeten Mitarbeitern.
Hierzu zählen erfahrene Assistenten mit betriebswirtschaftlicher Hochschulausbildung, Bilanzbuchhalter, geprüfte Steuerfachwirte bzw. Steuerfachangestellte und Rechtsanwaltsfachangestellte, die seit langen Jahren – zum großen Teil seit ihrer Ausbildung – für uns tätig sind.
Häufig gestellte Fragen
Sie möchten mit uns zusammenarbeiten und uns für Ihre steuerlichen, betriebswirtschaftlichen oder Existenzgründervorhaben beauftragen?
Vielleicht möchten Sie auch von einer anderen Kanzlei zu unseren Leistungen wechseln. Wir geben Ihnen hier einen kleinen Überblick, über die ersten Schritte. Sie können uns aber auch gerne direkt kontaktieren und wir beraten Sie persönlich über die Möglichkeiten in unseren Büros in Bensberg und Köln.
Der erste Schritt besteht in der Kontaktaufnahme. Nutzen Sie dafür unser kurzes, kompaktes Kontaktformular. Klicken Sie dafür einfach auf einen der Buttons, um direkt zum Kontaktformular zu gelangen – alternativ können Sie uns auch gerne anrufen.
Nachdem Ihre Daten bei uns eingetroffen sind, werden wir uns zeitnah wegen eines kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräches bei Ihnen melden.
Außerdem unterrichten wir für Sie das Finanzamt über den Wechsel des Steuerberaters.
m Erstgespräch möchten wir Ihre aktuelle Situation einschätzen können. Daher sollten Sie uns diese beim Erstgespräch schildern. Unsere Fachleute aus dem Bereich Steuerrecht entwickeln auf dieser Grundlage eine Strategie, mit denen wir Sie individuell unterstützen können. Sie erhalten in diesem Zusammenhang auch die entsprechenden Angaben zu unserem konkreten Preisangebot.
Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, erfolgt die Mandatierung – andernfalls bleibt es bei diesem Erstgespräch. Für Sie entsteht also keinerlei Risiko.
Für unser unverbindliches Erstgespräch benötigen Sie erst einmal keine Unterlagen. Falls Sie aber dennoch gleich über die Optimierung Ihrer steuerlichen Situation sprechen möchten, wäre es sinnvoll, wenn Sie sich folgende Unterlagen zurechtlegen würden:
- letzter Jahresabschluss mit ergänzenden Unterlagen (Steuererklärung)
- letzter Einkommensteuerbescheid
- aktuelle BWA mit Kontennachweis
Wenn Sie von Ihrem bisherigen Steuerberater zu KONLUS wechseln möchten, ist dieser verpflichtet, Daten, offene Verträge, sowie ggf. Unterlagen an uns zu übergeben. Wir setzen auf die Software des Marktführers DATEV, was die Übernahme in den meisten Fällen leicht möglich macht.
In der Regel gibt es auch keine Kündigungsfristen zu beachten – gerne prüfen wir dies mit Ihnen und übernehmen die weiteren Formalitäten hinsichtlich des Wechsels.
Außerdem unterrichten wir für Sie das Finanzamt über den Wechsel des Steuerberaters.
Was uns wichtig ist: Wir verwalten nicht die Vergangenheit, sondern gestalten die Zukunft. Dabei suchen wir die direkte Nähe zu unseren Mandanten und halten stets die Augen und Ohren nach Optimierungsmöglichkeiten offen. Darüber informieren wir Sie laufend und proaktiv.
Was unsere laufende Dienstleistung nicht ist: Gedanken an überhöhten Zeitaufwand und Preis. Wir möchten vielmehr der starke Partner an Ihrer Seite sein, der sich aktiv um Ihre laufenden Prozesse kümmert. Dabei weisen wir Sie auf mögliche Optimierungen hin und beraten Sie professionell und individuell.