Internationales Steuerrecht (Outbound)

Wir beraten seit über 30 Jahren in- und ausländische Unternehmen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

SEIT 20 Jahren erfolgreich im BEREICH STEUERSTRAFRECHT tätig

Fragen des internationalen Steuerrechts treten nicht nur im Rahmen strategischer Neuausrichtung auf, sondern auch bereits im Tagesgeschäft. International tätige Steuerpflichtige müssen die sich hieraus ergebenden steuerlichen Pflichten im In- und Ausland beachten. Berufstätigkeit im Ausland, Wohnsitzwechsel oder Erbschaft zwingen auch Privatpersonen zur Auseinandersetzung mit dem internationalen Steuerrecht. KONLUS berät nun seit über 30 Jahren in- und ausländische Unternehmen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Als Mitglied im PrimeGlobal, einem Empfehlungsverbund unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, verfügen wir über weltweite Kontakte zu Experten aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Die tägliche Zusammenarbeit mit unseren internationalen Kollegen gibt uns die Möglichkeit die internationalen Fragestellungen nicht nur aus deutscher Sicht zu betrachten und steueroptimal zu lösen, sondern ausländische Regelungen mit einzubeziehen.

LEISTUNGEN - INTERNATIONALES STEUERRECHT (OUTBOUND)
  • Umfassende Beratung von inländischen Unternehmen (Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften), die grenzüberschreitend auch im Ausland tätig sind zur Sicherstellung einer weltweiten Tax Compliance sowie zur Identifizierung steuerlichen Optimierungspotentials
  • Beurteilung von grenzüberschreitenden Lieferungen, Lieferketten und Dienstleistungen aus Sicht der Ertragsteuer und Umsatzsteuer
  • Optimale Gestaltung und Dokumentation von Betriebsstättensachverhalten sowie Identifikation von Betriebsstättenrisiken
  • Internationale Standortwahl unter steuerlichen Gesichtspunkten sowie steuerliche Strukturierung von Auslandsinvestitionen
  • Anwendung und Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Doppelbesteuerungen und Haftungsthemen bei Quellensteuerabzug (Kapitalerträge, Lizenzen) einschl. Unterstützung bei Freistellungsbescheinigung und Erstattungsverfahren
  • Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen des Finanzamtes mit Fragen zum Internationalen Steuerrecht sowie Verrechnungspreise
  • Beratung zu international Schenkungen und Erbfällen
  • Beratung zu internationalem Immobilienerwerb
  • Steuerliche Optimierung des grenzüberschreitenden Wegzuges sowie Zuzug nach Deutschland
  • Umfassende Beratung bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen in der Unternehmensgruppe oder im Konzern (Verschmelzungen, Spaltungen, Spin-offs)
  • Unterstützungdiverse Steuerberaterkollegen zu vielfältigen Fragestellungen im Internationalen Steuerrecht unter strenger Beachtung und Einhaltung des Mandatsschutzes
  • Übernahme der Meldepflicht bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (DAC6)
  • Unterstützung beim internationalen Unternehmenskauf(Asset oder Share deal)
  • Mitarbeiterentsendung
  • Besteuerung von Abfindungszahlungeninsbesondere mit Auslandsbezug
  • Workshops und Schulungen zu verschiedenen steuerlichen Themen (z.B.: Gründung Tochtergesellschaft im Ausland; Schulung Vertrieb zu Verrechnungspreisrisiken; Schulung Finance-Department hinsichtlich steuerliche Auslandsbrennpunkte)

Service Hotline

Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung

Seit über 30 Jahren im Raum Köln, Bergisch Gladbach

Digitale DATEV-Kanzlei

Jährlich ausgezeichnet
2020 bis 2024

Ihre Ansprechpartner
für Internationales Steuerrecht (Outbound):

Wir erbringen unsere Leistungen als Wirtschaftprüfer und Steuerberater überwiegend für Mandanten im Raum Bergisch Gladbach, Köln, Leverkusen, Gummersbach, Bonn, Düsseldorf, Remscheid, Solingen, Wuppertal und in benachbarten Regionen, sind aber auch bundesweit tätig.

Wir würden uns freuen, Ihnen ein individuelles – selbstverständlich unverbindliches – Angebot für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen anbieten zu dürfen.

MEIKE KUHN

Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin

PETER BIEGLER

Diplom-Kaufmann, Steuerberater

DIRK ROßMANN

Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

KATHARINA SCHMOLKE

Steuerberaterin, M. Sc. Accounting, Auditing and Taxation

GUDRUN NOPPER

Steuerberaterin, Steuerfachangestellte

CARL ERIK KOEHLER

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Ihr Kontaktaufnahme zu KONLUS

1

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Ihres Anliegens

Teilen Sie über unser Kontaktformular oder telefonisch mit, in welchem Bereich wir Ihnen weiterhelfen können.
2

Erstanalyse &
Vorgespräch

In einem Erstgespräch erötern wir Ihre Situation und machen Ihnen individuelle Vorschläge, wo wir Ihnen weiterhelfen können.
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Wir engagieren uns
für Ihren Erfolg!

Nach Beauftragung erarbeiten wir basierend auf Ihren Wünschen sachgerechte und praktikable Lösungen für Sie.

Unsere Standorte

BENSBERG
Schloss-Straße 20
51429 Bergisch Gladbach

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Im Mediapark 5a
50670 Köln

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Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir keine anonymen Anfragen bearbeiten, weil wir, wie auch Sie selbst, gerne wissen, mit wem wir es zu tun haben.

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Mit Hilfe unseres Kontaktformulars können Sie jederzeit Anfragen an uns richten.
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    Team

    Wir sind KONLUS

    Neben drei aktiven Partnern stehen Ihnen bei KONLUS weitere spezialisierte Berufsträger zur Verfügung sowie ein Team von über 40 motivierten und gut ausgebildeten Mitarbeitern.

    Hierzu zählen erfahrene Assistenten mit betriebswirtschaftlicher Hochschulausbildung, Bilanzbuchhalter, geprüfte Steuerfachwirte bzw. Steuerfachangestellte und Rechtsanwaltsfachangestellte, die seit langen Jahren – zum großen Teil seit ihrer Ausbildung – für uns tätig sind.

    FAQ

    Häufig gestellte Fragen

    Sie möchten mit uns zusammenarbeiten und uns für Ihre steuerlichen, betriebswirtschaftlichen oder Existenzgründervorhaben beauftragen?

    Vielleicht möchten Sie auch von einer anderen Kanzlei zu unseren Leistungen wechseln. Wir geben Ihnen hier einen kleinen Überblick, über die ersten Schritte. Sie können uns aber auch gerne direkt kontaktieren und wir beraten Sie persönlich über die Möglichkeiten in unseren Büros in Bensberg und Köln.

    Ich möchte die KONLUS GMBH als Steuerberater beauftragen, wie sehen die ersten Schritte aus?

    Der erste Schritt besteht in der Kontaktaufnahme. Nutzen Sie dafür unser kurzes, kompaktes Kontaktformular. Klicken Sie dafür einfach auf einen der Buttons, um direkt zum Kontaktformular zu gelangen – alternativ können Sie uns auch gerne anrufen.

    Nachdem Ihre Daten bei uns eingetroffen sind, werden wir uns zeitnah wegen eines kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräches bei Ihnen melden.

    Außerdem unterrichten wir für Sie das Finanzamt über den Wechsel des Steuerberaters.

    Was umfasst das Erstgespräch bei KONLUS?

    m Erstgespräch möchten wir Ihre aktuelle Situation einschätzen können. Daher sollten Sie uns diese beim Erstgespräch schildern. Unsere Fachleute aus dem Bereich Steuerrecht entwickeln auf dieser Grundlage eine Strategie, mit denen wir Sie individuell unterstützen können. Sie erhalten in diesem Zusammenhang auch die entsprechenden Angaben zu unserem konkreten Preisangebot.

    Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, erfolgt die Mandatierung – andernfalls bleibt es bei diesem Erstgespräch. Für Sie entsteht also keinerlei Risiko.

    Welche Unterlagen werden für das Erstgespräch benötigt?

    Für unser unverbindliches Erstgespräch benötigen Sie erst einmal keine Unterlagen. Falls Sie aber dennoch gleich über die Optimierung Ihrer steuerlichen Situation sprechen möchten, wäre es sinnvoll, wenn Sie sich folgende Unterlagen zurechtlegen würden:

    • letzter Jahresabschluss mit ergänzenden Unterlagen (Steuererklärung)
    • letzter Einkommensteuerbescheid
    • aktuelle BWA mit Kontennachweis
    WIR möchten unseren Steuerberater wechseln, wie müssen wir vorgehen?

    Wenn Sie von Ihrem bisherigen Steuerberater zu KONLUS wechseln möchten, ist dieser verpflichtet, Daten, offene Verträge, sowie ggf. Unterlagen an uns zu übergeben. Wir setzen auf die Software des Marktführers DATEV, was die Übernahme in den meisten Fällen leicht möglich macht.

    In der Regel gibt es auch keine Kündigungsfristen zu beachten – gerne prüfen wir dies mit Ihnen und übernehmen die weiteren Formalitäten hinsichtlich des Wechsels.

    Außerdem unterrichten wir für Sie das Finanzamt über den Wechsel des Steuerberaters.

    Welche Besonderheit bietet die laufende Steuerberatung bei KONLUS?

    Was uns wichtig ist: Wir verwalten nicht die Vergangenheit, sondern gestalten die Zukunft. Dabei suchen wir die direkte Nähe zu unseren Mandanten und halten stets die Augen und Ohren nach Optimierungsmöglichkeiten offen. Darüber informieren wir Sie laufend und proaktiv.

    Was unsere laufende Dienstleistung nicht ist: Gedanken an überhöhten Zeitaufwand und Preis. Wir möchten vielmehr der starke Partner an Ihrer Seite sein, der sich aktiv um Ihre laufenden Prozesse kümmert. Dabei weisen wir Sie auf mögliche Optimierungen hin und beraten Sie professionell und individuell.

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