Unser Beratungsangebot
Bei Gründung und Wachstum von Unternehmen ist es betriebswirtschaftlich sinnvoll eine individuelle Unternehmensplanung aufzustellen, die das Geschäftsmodell und die dahinter stehende Strategie sowie die geplanten betrieblichen Geschäftsprozesse insgesamt auch in Zahlen abbildet. Hierzu ist regelmäßig eine Integrierte Finanzplanung aufzustellen. Diese bündelt die einzelnen Teilplanungen für Produktion, Absatz, Personal. Investition, Finanzierung und Verwaltungskosten in drei aussagekräftige und aufeinander abgestimmte Auswertungen: Plan Gewinn und Verlustrechnung, Plan Liquiditätsrechnung und Plan Bilanz. Aus diesen lassen sich wiederum individuelle Kennzahlen für die Steuerung des Unternehmens oder auch für das Finanzrating verläßlich ableiten. Aus der Gegenüberstellung der Plan- und der Ist-Auswertungen lassen sich im Detail Planabweichungen analysieren und Rückschlüsse auf die Ursachen ziehen, die für die Steuerung des Unternehmens sowie die Finanzkommunikation gegenüber Stakeholdern wichtig sind.
Für große Kapitalunternehmen ist die Intergrierte Finanzplanung über § 91 Aktiengesetz und den Regelungen zum Coporate Governance Kodex verbindlich vorgeschrieben und berichtspflichtig. Auch für Unternehmen, die die Größenkriterien für mittelgroße und große Unternehmen erfüllen, ist die integrierte Finanzplanung über das zwingend vorzuhaltene Risikomanagement analog anzuwenden.
Für alle Unternehmen gelten die handelsrechtlichen Going Concern Vorschriften für die positive Fortführungsprognose gem. § 252 Abs. HGB, die Voraussetzung für die Beibehaltung der Bilanzierung nach Fortführungswerten ist. Auch hier ist nach der Rechtsprechung zwingend eine integrierte Finanzplanung mit einem Planungshorizont von mindestens 24 Monaten aufzustellen. Weiterhin ist die Integrierte Finanzplanung zwingend für die Beurteilung der insolvenzrechtlichen Illiquidität und damit eines der wichtigsten Beurteilungsinstrumente für ein Unternehmens in der Krise, Sanierung oder Insolvenz (KSI).
Ebenfalls hat bei einer betriebswirtschatlichen Unternehmensbewertung die Ermittlung der zukünftigen periodischen Zahlungsüberschüsse auf Basis einer vollständig integrierten Finanzplanung zu erfolgen.
Seit 2021 sind alle Unternehmen in einer haftungsbegrenzten Rechtsform gemäß § 1 des Stabilitäts- und Restrukurierungsgesetzes (StaRUG) verpflichtet, ein Risikomanagementsystem für den Finanzbereich aufzustellen. Die Regelung bedeutet, dass die für große und mittelgroße Unternehmen bestehenden Regelungen nunmehr auch von allen haftungsbeschränkten Unternehmen unabhängig von der Größe anzuwenden sind. Die Regelung ist zudem strafbewährt, wenn im Rahmen einer Insolvenz festgestellt wird, dass von der Geschäftsführung keine Integrierte Finanzplanung aufgestellt wurde. Es kommen dann die für die Insolvenzverschleppung geltenden Vorschriften entsprechend zur Anwendung.
Die vorstehende Übersicht verdeutlicht die Wichtigkeit der Integrierten Finanzplanung nicht nur aus rechtlicher sondern insbesondere auch als betriebswirtschaftliche Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Unternehmenführung. Der Nutzen einer vollständig integrierten Finanzplanung zeigt sich erfahrungsgemäß auch an der Möglichkeit einer erweiterten nachvollziehbaren Finanzkommunikation z.B. um ein besseres Rating bei der Creditreform zu erzielen.
Unsere spezialisierten und als CVA zertifizierten Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung in der Aufstellung von integrierten Finanzplanungen unterschiedlicher Komplexität und deren Anwendung für die finanzielle Unternehmensanalyse, die rollierende Unternehmensplanung, die Unternehmensbewertung sowie die Beurteillung und Plausibilisierungen von Fortführungsprognosen und der Angemessenheit von Riskomanagementsystemen nach dem Coporate Governance Vorschriften und nicht zuletzt auch für die Erstellung von an die jeweilige Größe des Unternehmens angepasste integrierten Finanzplanungen bei haftungsbeschränkten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Beratung).
Seit 2008 kooperieren wir mit Kollegen aus dem EACVA Verband über einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch, gemeinsame Beratungsprojekte und nutzen regelmäßig Fortbildungsangebote des Verbandes. Zudem habe wir die Möglichkeit ein spezielles cloudbasiertes Softwareprogramm für die Aufstellung Intergrierter Finanzplanungen auch für unsere Mandanten zu nutzen.
Sie möchten die Erstellung ihrer integrierten Finanzplanung auslagern oder suchen eine beratende Unterstützung beim Aufbau einer integrierten Finanzplanung in ihrem Unternehmen? Oder haben Sie Fragen zur allgemeinen Struktur und Prozess der rollierenden intergrierten Finanzplanung und deren Anwendung für ihr Risikomanagement oder Verbesserung Ihres Creditratings? Sprechen Sie uns an. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
WARUM KONLUS?
Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung
Seit über 30 Jahren im Raum Köln, Bergisch Gladbach
Digitale DATEV-Kanzlei
Jährlich ausgezeichnet
2020 bis 2024
Ihre Ansprechpartner für Erstellung/Betreuung der intergrierten Finanzplanung:
Wir erbringen unsere Leistungen als Wirtschaftprüfer und Steuerberater überwiegend für Mandanten im Raum Bergisch Gladbach, Köln, Leverkusen, Gummersbach, Bonn, Düsseldorf, Remscheid, Solingen, Wuppertal und in benachbarten Regionen, sind aber auch bundesweit tätig.
Wir würden uns freuen, Ihnen ein individuelles – selbstverständlich unverbindliches – Angebot für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen anbieten zu dürfen.
CARL ERIK KOEHLER
BEATRICE LÜCKERT
CHRISTOPH DIENER
ROBIN DAUBENBERGER
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Mit Hilfe unseres Kontaktformulars können Sie jederzeit Anfragen an uns richten.
Die Anfrage ist kostenfrei. Wir werden uns zeitnah, in der Regel innerhalb weniger Stunden, mit Ihnen Verbindung setzen.
Wir sind KONLUS
Neben drei aktiven Partnern stehen Ihnen bei KONLUS weitere spezialisierte Berufsträger zur Verfügung sowie ein Team von über 40 motivierten und gut ausgebildeten Mitarbeitern.
Hierzu zählen erfahrene Assistenten mit betriebswirtschaftlicher Hochschulausbildung, Bilanzbuchhalter, geprüfte Steuerfachwirte bzw. Steuerfachangestellte und Rechtsanwaltsfachangestellte, die seit langen Jahren – zum großen Teil seit ihrer Ausbildung – für uns tätig sind.
Häufig gestellte Fragen
Sie möchten mit uns zusammenarbeiten und uns für Ihre steuerlichen, betriebswirtschaftlichen oder Existenzgründervorhaben beauftragen?
Vielleicht möchten Sie auch von einer anderen Kanzlei zu unseren Leistungen wechseln. Wir geben Ihnen hier einen kleinen Überblick, über die ersten Schritte. Sie können uns aber auch gerne direkt kontaktieren und wir beraten Sie persönlich über die Möglichkeiten in unseren Büros in Bensberg und Köln.
Der erste Schritt besteht in der Kontaktaufnahme. Nutzen Sie dafür unser kurzes, kompaktes Kontaktformular. Klicken Sie dafür einfach auf einen der Buttons, um direkt zum Kontaktformular zu gelangen – alternativ können Sie uns auch gerne anrufen.
Nachdem Ihre Daten bei uns eingetroffen sind, werden wir uns zeitnah wegen eines kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräches bei Ihnen melden.
Außerdem unterrichten wir für Sie das Finanzamt über den Wechsel des Steuerberaters.
m Erstgespräch möchten wir Ihre aktuelle Situation einschätzen können. Daher sollten Sie uns diese beim Erstgespräch schildern. Unsere Fachleute aus dem Bereich Steuerrecht entwickeln auf dieser Grundlage eine Strategie, mit denen wir Sie individuell unterstützen können. Sie erhalten in diesem Zusammenhang auch die entsprechenden Angaben zu unserem konkreten Preisangebot.
Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, erfolgt die Mandatierung – andernfalls bleibt es bei diesem Erstgespräch. Für Sie entsteht also keinerlei Risiko.
Für unser unverbindliches Erstgespräch benötigen Sie erst einmal keine Unterlagen. Falls Sie aber dennoch gleich über die Optimierung Ihrer steuerlichen Situation sprechen möchten, wäre es sinnvoll, wenn Sie sich folgende Unterlagen zurechtlegen würden:
- letzter Jahresabschluss mit ergänzenden Unterlagen (Steuererklärung)
- letzter Einkommensteuerbescheid
- aktuelle BWA mit Kontennachweis
Wenn Sie von Ihrem bisherigen Steuerberater zu KONLUS wechseln möchten, ist dieser verpflichtet, Daten, offene Verträge, sowie ggf. Unterlagen an uns zu übergeben. Wir setzen auf die Software des Marktführers DATEV, was die Übernahme in den meisten Fällen leicht möglich macht.
In der Regel gibt es auch keine Kündigungsfristen zu beachten – gerne prüfen wir dies mit Ihnen und übernehmen die weiteren Formalitäten hinsichtlich des Wechsels.
Außerdem unterrichten wir für Sie das Finanzamt über den Wechsel des Steuerberaters.
Was uns wichtig ist: Wir verwalten nicht die Vergangenheit, sondern gestalten die Zukunft. Dabei suchen wir die direkte Nähe zu unseren Mandanten und halten stets die Augen und Ohren nach Optimierungsmöglichkeiten offen. Darüber informieren wir Sie laufend und proaktiv.
Was unsere laufende Dienstleistung nicht ist: Gedanken an überhöhten Zeitaufwand und Preis. Wir möchten vielmehr der starke Partner an Ihrer Seite sein, der sich aktiv um Ihre laufenden Prozesse kümmert. Dabei weisen wir Sie auf mögliche Optimierungen hin und beraten Sie professionell und individuell.