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Prospektprüfungen

Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfung: Prospektprüfungen, Prospektbeurteilungen

Prospektprüfungen / Prospektbeurteilungen

Die Prospektprüfung dient der Beurteilung des Inhalts von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen. Der Prüfer hat dabei die Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung über öffentliche Kapitalanlagen (IDW S 4) zu beachten. Bei Prospektprüfungen sehen wir uns nicht nur als Prüfer, der bestätigt, dass die aus der Sicht eines verständigen und durchschnittlich vorsichtigen Anlegers die für eine Anlageentscheidung erheblichen und wesentlichen Angaben mit hinreichender Sicherheit im Prospekt vollständig und richtig dargestellt sind sondern zeigen unseren Mandanten Verbesserungspotentiale bei Inhalt und Gestaltung des Prospektes auf. Dabei arbeiten wir eng mit unseren Mandanten zusammen und berücksichtigen die individuellen Anforderungen unserer Mandanten im Rahmen der Betreuung.


Ansprechpartner bei KONLUS für Prospektprüfungen:


Bei der Durchführung der Prüfung greifen wir auf einen Stamm von erfahrenen Mitarbeitern zurück, die auch mit der Betreuung von geschlossenen (vermögensverwaltenden) Fonds vertraut sind.


Die Prüfung erfolgt auf Grundlage des IDW Standards: Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen (IDW S 4).

Ziel der Beurteilung ist mit hinreichender Sicherheit festzustellen, ob die für eine Anlagenentscheidung erheblichen Angaben in den Verkaufsprospekten vollständig und richtig enthalten sind und ob diese Angaben gedanklich geordnet, eindeutig und verständlich gemacht werden. Dabei werden im Rahmen der Beurteilung des Prospektes Feststellungen zur Vollständigkeit und Klarheit der Prospektangaben unter Berücksichtigung der Plausibilität der im Verkaufsprospekt enthaltenen Werturteile, der Schlüssigkeit von Folgerungen sowie der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und den damit verbundenen Risiken getroffen, die überwiegend anhand der Auswertung von Stichproben erfolgen.

Die Beurteilung erfolgt aus Sicht eines durchschnittlich verständigen und durchschnittlich vorsichtigen Anlegers, der über ein Grundverständnis für wirtschaftliche Gegebenheiten der angebotenen Vermögensanlage verfügt.

Für den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolgs und der steuerlichen Auswirkungen der Vermögensanlage wird im Rahmen der Prüfungstätigkeit keine Gewähr übernommen, da diese von unsicheren künftigen Entwicklungen abhängig ist. Auch die Auswirkungen der Vermögensanlage auf die Situation des einzelnen Anlegers sind nicht Gegenstand der Prospektbeurteilung. Sie entbindet somit nicht von einer eigenen Beurteilung der Chancen und Risiken der Vermögensanlage vor dem Hintergrund der individuellen Gegebenheiten und einer entsprechenden, unabhängigen Anlageberatung.

Das Schwergewicht unserer Prüfungshandlungen werden wir auf die Vollständigkeit, Klarheit und Richtigkeit der im Prospekt dargestellten Prognoserechnungen, der Ausführungen zu den steuerlichen Hinweisen und der Ableitung und Darstellung des Chancen-Risiko-Profils legen.

Über das Ergebnis der Prüfung berichten wir im berufsüblichen Umfang in Form eines Prospektgutachtens.

Dieses ist ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung im Einzelfall nicht an Dritte weiterzugeben oder in Auszügen zu verwenden. Vorbehaltlich einer Zustimmung im Einzelfall erhalten Anlageinteressenten, Anlagevermittler und sonstige Dritte das Prospektgutachten ausschließlich auf dem Wege einer gesondert abzuschließenden Auskunftsvereinbarung zwischen dem einzelnen Interessenten und dem Ersteller des Gutachtens.

Im Rahmen der maßgebenden berufsrechtlichen Bestimmungen sind die Prüfungshandlungen nicht darauf gerichtet, dass Unterschlagungen oder sonstige strafrechtlich relevanten Tatbestände aufgedeckt werden.

Die Prospektbeurteilung bezieht sich grundsätzlich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit einzelner Entgelte. Eine abschließende Beurteilung des rechtlichen Bestandes und der Mängelfreiheit von Verträgen ist ebenfalls nicht Gegenstand des Prospektgutachtens.

Weitere Informationen würden wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gesprächstermin zur Verfügung stellen.


Wir erbringen unsere Leistungen als Wirtschaftprüfer und Steuerberater überwiegend für Mandanten im Raum Bergisch Gladbach, Köln, Leverkusen, Gummersbach, Bonn, Düsseldorf, Remscheid, Solingen, Wuppertal und in benachbarten Regionen, sind aber auch bundesweit tätig. In Berlin werden wir über unsere Zweigniederlassung in Berlin tätig.

KONLUS Kontaktservice






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