Akteneinsicht
Ein Akteneinsichtsrecht in Strafakten kann nur über einen Verteidiger erlangt werden, solange der Untersuchungszweck nicht gefährdet ist.
|
Ankündigung einer Selbstanzeige
Eine bloße Ankündigung einer Selbstanzeige hat keine strafbefreiende Wirkung.
|
Anstiftung
Anstiftung bedeutet ein Hervorrufen des Tatbeschlusses eines Anderen zu einer von dem Anstifter gewollten Straftat.
|
Bankgeheimnis
Das Steuerrecht wahrt grundsätzlich das Bankgeheimnis (§ 30 a Abgabenordnung).
|
Beihilfe
Unter Beihilfe versteht man die vorsätzliche Hilfeleistung eines anderen zu dessen begangenen Straftat.
|
Belehrung eines Beschuldigten
Wird im Strafprozess der Beschuldigte nicht belehrt, so gibt es nach Entscheidung des BGH ein Verwertungsverbot hinsichtlich der daraufhin gemachten Angaben.
|
Beschlagnahme
Die Beschlagnahme ist eine der wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen im Steuerstrafverfahren.
|
Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung
Für Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall erhöht § 370 Abs. 3 AO den Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
|
Betrug § 263 StGB
Wer mit Absicht sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil durch Vorspielung falscher Tatsachen verschafft
|
Bußgeldsachenstelle
Die Finanzbehörde kann in Steuerstrafsachen die sachliche Zuständigkeit auf die Straf- und Bußgeldsachenstelle übertragen.
|
Durchsuchung
Die Durchsuchung ist eine der wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen im Steuerstrafverfahren und bedeutet eine zweckgerichtete Suche.
|
Einleiten von Ermittlungsverfahren
Mit der Einleitung des Steuerstrafverfahrens beginnt das Ermittlungsverfahren.
|
Einstellen des Verfahrens
Das Verfahren kann wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und die Schuld des Täters als gering einzustufen ist.
|
Falschbuchung
Die gesetzlichen Buchungs- oder Aufzeichnungspflichten werden vom Steuerpflichtigen verletzt. §§ 140 ff AO, §§ 238 ff HGB,
|
Freiheitsstrafe
Ob eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt wird, wird nach den Regeln des Strafgesetzbuches entschieden.
|
Gefährdung von Abzugsteuern
Wer vorsätzlich oder leichtfertig seiner Verpflichtung, Steuerabzugsbeträge einzubehalten und abzuführen, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, handelt nach § 380 AO ordnungswidrig.
|
Geldstrafe
Oft wird von dem Gericht eine Geldstrafe verhängt, welche wie folgt ermittelt wird:
|
Geldwäsche
Mit Geldwäsche wird der Vorgang der Einschleusung illegaler Erlöse aus bestimmten Straftaten (zum Beispiel aus Drogenhandel) in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf bezeichnet.
|
Hemmung der Verjährung
Wird das Steuerstrafverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss ausgesetzt, so ist die Verjährung strafrechtlich gehemmt.
|
Herausgabeverlangen von Bankdaten
Im Steuerstrafverfahren gibt es entgegen der ansicht vieler Banken kein „Bankgeheimnis“.
|
Irrtum
Der Täter handelt ohne Schuld, wenn ihm bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun fehlt (§ 17 StGB).
|
Kontenabfrage, Kontenabruf
Gemäß § 24c des Kreditwesengesetzes sind die Banken seit 1. April 2003 dazu verpflichtet,
|
Leichtfertige Steuerverkürzung
Das Gesetz kennt neben der Steuerhinterziehung noch die leichtfertige Steuerverkürzung, wobei nicht Vorsatz sondern Leichtfertigkeit vorausgesetzt wird.
|
Quellensteuer
Quellensteuer ist eine Bezeichnung für eine Steuern, die direkt an der "Quelle" erhoben werden, aus der die Einkünfte fließen.
|
Schätzung
Die Finanzbehörde hat die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, wenn sie nicht ermittelt werden kann.
|
Schwarzarbeit
Geregelt ist die Schwarzarbeit im "Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit", welches drei Fälle der Schwarzarbeit unterscheidet:
|
Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist Arbeiten gegen Entgelt und ohne diese Arbeit zu melden bzw. ohne staatliche Abgaben abzuführen. Die Arbeitsverträge werden in der Regel mündlich vereinbart und die Entgelte bar gezahlt.
|
Schweigegeld
Im Besteuerungs- und Strafverfahren ist der Steuerpflichtige grundsätzlich zur Mitwirkung verpflichtet.
|
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Das Steuerstrafrecht kennt die Möglichkeit gemäß § 371 AO Straffreiheit zu erlangen.
|
Steueramnestie
Das Gesetz über die strafbefreiende Erklärung (StraBEG) sollte bisher Steuerunehrlichen ein Anreiz geboten werden, freiwillig in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.
|
Steuerfahndung
Die Steuerfahndung hat die Aufgaben und Befugnisse der Staatsanwaltschaft und im Bereich des Steuerstrafrechts wie die Polizei.
|
Steuergefährdung
Zur Steuergefährdung führen Vorbereitungshandlungen (z. B. Ausstellen unrichtiger Belege), die zu einer Steuerverkürzung führen.
|
Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung
Nach § 370 AO begeht Steuerhinterziehung, wer
|
Steuerstrafrecht
Ungesetzliches Verhalten eines Steuerpflichtigen, durch den ein Steueranspruch gefährdet oder eine Steuer hinterzogen wird
|
Steuerstraftat
Ungesetzliches Verhalten eines Steuerpflichtigen, durch den ein Steueranspruch gefährdet oder eine Steuer hinterzogen wird
|
Steuerstrafverfahren
Förmliche Ermittlung im Rahmen der Steueraufsicht
|
Strafaussetzung zur Bewährung
Eine Freiheitsstrafe unter 12 Monaten ist zur Bewährung auszusetzen, wenn der Verurteilte zukünftig keine Straftaten mehr begehen wird.
|
Tagessatz
Eine verhängte Geldstrafe wird in Tagessätzen ausgewiesen.
|
Täterschaft
Nach § 25 StGB wird als Täter bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
|
Telefonüberwachung bei Steuerhinterziehung
§ 100a StPO ermächtigt die Staatsanwaltschaft bei bestimmten Straftaten wozu teilweise auch eine Steuerhinterziehung gehören kann, beim zuständigen Gericht, eine die Genehmigung zum Abhören des Telekommunikationsverkehrs (u.a. Telefon, Internet, Email, Fax, sonstige Kommunikation mit Onlinediensten) zu beantragen...
|
Urkundenfälschung
Wer eine unechte Urkunde zur Täuschung herstellt,
|
Versuch
Nach § 22 StGB handelt es sich um einen Versuch, wenn der Täter zur Verwirklichung der Tat unmittelbar ansetzt.
|
Vorsatz
Ein Steuerpflichtiger handelt vorsätzlich, wenn er sich vollkommen bewusst ist, dass die Angaben, die er germacht hat unrichtig oder unvollständig sind und dass die Folge eine Steuerverkürzung ist.
|