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Akteneinsicht

Ein Akteneinsichtsrecht in Strafakten kann nur über einen Verteidiger erlangt werden, solange der Untersuchungszweck nicht gefährdet ist.

Ankündigung einer Selbstanzeige

Eine bloße Ankündigung einer Selbstanzeige hat keine strafbefreiende Wirkung.

Anstiftung

Anstiftung bedeutet ein Hervorrufen des Tatbeschlusses eines Anderen zu einer von dem Anstifter gewollten Straftat.

Bankgeheimnis

Das Steuerrecht wahrt grundsätzlich das Bankgeheimnis (§ 30 a Abgabenordnung).

Beihilfe

Unter Beihilfe versteht man die vorsätzliche Hilfeleistung eines anderen zu dessen begangenen Straftat.

Belehrung eines Beschuldigten

Wird im Strafprozess der Beschuldigte nicht belehrt, so gibt es nach Entscheidung des BGH ein Verwertungsverbot hinsichtlich der daraufhin gemachten Angaben.

Beschlagnahme

Die Beschlagnahme ist eine der wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen im Steuerstrafverfahren.

Betrug § 263 StGB

Wer mit Absicht sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil durch Vorspielung falscher Tatsachen verschafft

Bußgeldsachenstelle

Die Finanzbehörde kann in Steuerstrafsachen die sachliche Zuständigkeit auf die Straf- und Bußgeldsachenstelle übertragen.

Durchsuchung

Die Durchsuchung ist eine der wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen im Steuerstrafverfahren und bedeutet eine zweckgerichtete Suche.

Einleiten von Ermittlungsverfahren

Mit der Einleitung des Steuerstrafverfahrens beginnt das Ermittlungsverfahren.

Einstellen des Verfahrens

Das Verfahren kann wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und die Schuld des Täters als gering einzustufen ist.

Falschbuchung

Die gesetzlichen Buchungs- oder Aufzeichnungspflichten werden vom Steuerpflichtigen verletzt. §§ 140 ff AO, §§ 238 ff HGB,

Freiheitsstrafe

Ob eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt wird, wird nach den Regeln des Strafgesetzbuches entschieden.

Gefährdung von Abzugsteuern

Wer vorsätzlich oder leichtfertig seiner Verpflichtung, Steuerabzugsbeträge einzubehalten und abzuführen, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, handelt nach § 380 AO ordnungswidrig.

Geldstrafe

Oft wird von dem Gericht eine Geldstrafe verhängt, welche wie folgt ermittelt wird:

Geldwäsche

Mit Geldwäsche wird der Vorgang der Einschleusung illegaler Erlöse aus bestimmten Straftaten (zum Beispiel aus Drogenhandel) in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf bezeichnet.

Hemmung der Verjährung

Wird das Steuerstrafverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss ausgesetzt, so ist die Verjährung strafrechtlich gehemmt.

Herausgabeverlangen von Bankdaten

Im Steuerstrafverfahren gibt es entgegen der ansicht vieler Banken kein „Bankgeheimnis“.

Irrtum

Der Täter handelt ohne Schuld, wenn ihm bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun fehlt (§ 17 StGB).

Leichtfertige Steuerverkürzung

Das Gesetz kennt neben der Steuerhinterziehung noch die leichtfertige Steuerverkürzung, wobei nicht Vorsatz sondern Leichtfertigkeit vorausgesetzt wird.

Quellensteuer

Quellensteuer ist eine Bezeichnung für eine Steuern, die direkt an der "Quelle" erhoben werden, aus der die Einkünfte fließen.

Schätzung

Die Finanzbehörde hat die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, wenn sie nicht ermittelt werden kann.

Schweigegeld

Im Besteuerungs- und Strafverfahren ist der Steuerpflichtige grundsätzlich zur Mitwirkung verpflichtet.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Das Steuerstrafrecht kennt die Möglichkeit gemäß § 371 AO Straffreiheit zu erlangen.

Steueramnestie

Das Gesetz über die strafbefreiende Erklärung (StraBEG) sollte bisher Steuerunehrlichen ein Anreiz geboten werden, freiwillig in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

Steuerfahndung

Die Steuerfahndung hat die Aufgaben und Befugnisse der Staatsanwaltschaft und im Bereich des Steuerstrafrechts wie die Polizei.

Steuergefährdung

Zur Steuergefährdung führen Vorbereitungshandlungen (z. B. Ausstellen unrichtiger Belege), die zu einer Steuerverkürzung führen.

Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung

Nach § 370 AO begeht Steuerhinterziehung, wer

Steuerstrafrecht

Ungesetzliches Verhalten eines Steuerpflichtigen, durch den ein Steueranspruch gefährdet oder eine Steuer hinterzogen wird

Steuerstraftat

Ungesetzliches Verhalten eines Steuerpflichtigen, durch den ein Steueranspruch gefährdet oder eine Steuer hinterzogen wird

Steuerstrafverfahren

Förmliche Ermittlung im Rahmen der Steueraufsicht

Strafaussetzung zur Bewährung

Eine Freiheitsstrafe unter 12 Monaten ist zur Bewährung auszusetzen, wenn der Verurteilte zukünftig keine Straftaten mehr begehen wird.

Tagessatz

Eine verhängte Geldstrafe wird in Tagessätzen ausgewiesen.

Täterschaft

Nach § 25 StGB wird als Täter bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

Urkundenfälschung

Wer eine unechte Urkunde zur Täuschung herstellt,

Versuch

Nach § 22 StGB handelt es sich um einen Versuch, wenn der Täter zur Verwirklichung der Tat unmittelbar ansetzt.

Vorsatz

Ein Steuerpflichtiger handelt vorsätzlich, wenn er sich vollkommen bewusst ist, dass die Angaben, die er germacht hat unrichtig oder unvollständig sind und dass die Folge eine Steuerverkürzung ist.

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Glossar zum Thema Steuerstrafrecht